Verlinkung zur Startseite
Leichte Sprache Kontrast erhöhen Schrifgröße ändern Schrifgröße ändern Schrifgröße ändern
Leichte Sprache Kontrast erhöhen Schrifgröße ändern Schrifgröße ändern Schrifgröße ändern
  • Startseite
  • VAMV
    Geschäftsstelle Vorstand Ortsverbände und Kontaktstellen Mitglied werden! Spenden Organigramm Geschichte
  • Aktuelles
    Projekte Daten - Fakten Stellungnahmen VAMV Niedersachsen Social Media
  • Familienerholung/Familienfreizeit
    Familienerholungen Familienfreizeiten
  • Presse
    Pressemitteilungen Pressestimmen Postings in Social Media über den VAMV
  • Publikationen
    VAMV Broschüren Fachveröffentlichungen
  • Service
    Unser Angebot für dich Kooperationen Vereinsgründung der AGF Interessante Links
  • Bildergalerie
    Seminare Landessitzungen (LDV/erw.LVS) Jubiläen Kundgebungen Familienfreizeiten

Sie befinden sich hier:

  • VAMV Niedersachsen e.V. /
  • Familienerholung/Familienfreizeit /
  • Familienerholungen

Familienerholung 2026

Familienerholung 2026

Unsere Gelder für den Zuschuss zur Familienerholung 2026 sind bereits vergeben. Wir können keine Anträge mehr annehmen. Anträge bei anderen Trägern sind noch möglich. Eine Übersicht der Träger findet ihr ->  hier

Unsere Gelder für den Zuschuss zur Familienerholung 2026 sind bereits vergeben. Wir können keine Anträge mehr annehmen. Anträge bei anderen Trägern sind noch möglich. Eine Übersicht der Träger findet ihr ->  hier

Wichtige Information zu den Anträgen

Wichtige Information zu den Anträgen

BITTE LESEN

  • Wer im letzten Jahr bereits einen Zuschuss erhalten hat, wird bei erneutem Antrag auf die Warteliste gesetzt. Es werden Erstanträge oder Anträge von Familien, bei denen der letzte Zuschuss mindestens 1 Jahre her ist, berücksichtigt. Wenn anschließend noch Gelder vorhanden sind, werden die Anträge der Warteliste bearbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch.
  • Bei fehlenden Unterlagen werdet ihr per E-Mail kontaktiert. Habt deshalb bitte auch immer euren Spam-Ordner im Blick. Bitte schickt die Anträge NICHT per Einschreiben an uns, sondern per E-Mail oder als Standardbrief. Das Büro ist nicht immer besetzt und Einschreiben können deswegen nicht entgegengenommen und somit auch nicht bearbeitet werden.
  • Den Antrag bitte mindestens einen Monat vor Urlaubsantritt einreichen, damit ausreichend Zeit zur Bearbeitung und dem Klären von Unklarheiten ist (Anträge, welche während oder nach dem Urlaub eingereicht werden, werden nicht angenommen).
  • Nachdem die Genehmigung mit der Quartierbestätigung an euch verschickt wurde, ist eine Änderung der Höhe des Zuschusses bei Wechsel der Unterkunft oder Verlängerung des Urlaubes nicht mehr möglich. Wenn die Aufenthaltsdauer nach der Genehmigung verkürzt wird, reduziert sich auch der Zuschuss entsprechend. Wir bitten dieses zu berücksichtigen.
     

Ablauf:

  1. Ihr reicht den (1) Antrag, den (2) Berechnungsbogen (bitte alles ausfüllen, auch wenn etwas doppelt abgefragt wird), die (3) Reservierungsbestätigung eurer Unterkunft und den (4) Nachweiszu eurem Einkommen bei uns ein.
  2. Sollte bei den Unterlagen etwas fehlen, melden wir uns bei euch per E-Mail.
  3. Ihr erhaltet eine Zu- oder Absage von uns. Bei einer Zusage erfahrt ihr auch die Höhe des Zuschusses und erhaltet vor eurem Urlaubsantritt eine Quartiersbestätigung, die ihr ausfüllen und vor Ort von der Unterkunft unterschreiben lassen müsst.
  4. Diese Quartiersbestätigung müsst ihr dann nach eurem Urlaub bei uns einreichen (gerne per Mail).
  5. Wir zahlen euch dann, also im Anschluss an den Urlaub und erst nach Vorlage der Quartiersbestätigung, den Zuschuss aus.

 

Bei Fragen zu den Unterlagen oder dem Ablauf, meldet euch gerne per Mail oder telefonisch (Kontaktdaten siehe unten). Vielen Dank für eurer Verständnis.

BITTE LESEN

  • Wer im letzten Jahr bereits einen Zuschuss erhalten hat, wird bei erneutem Antrag auf die Warteliste gesetzt. Es werden Erstanträge oder Anträge von Familien, bei denen der letzte Zuschuss mindestens 1 Jahre her ist, berücksichtigt. Wenn anschließend noch Gelder vorhanden sind, werden die Anträge der Warteliste bearbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch.
  • Bei fehlenden Unterlagen werdet ihr per E-Mail kontaktiert. Habt deshalb bitte auch immer euren Spam-Ordner im Blick. Bitte schickt die Anträge NICHT per Einschreiben an uns, sondern per E-Mail oder als Standardbrief. Das Büro ist nicht immer besetzt und Einschreiben können deswegen nicht entgegengenommen und somit auch nicht bearbeitet werden.
  • Den Antrag bitte mindestens einen Monat vor Urlaubsantritt einreichen, damit ausreichend Zeit zur Bearbeitung und dem Klären von Unklarheiten ist (Anträge, welche während oder nach dem Urlaub eingereicht werden, werden nicht angenommen).
  • Nachdem die Genehmigung mit der Quartierbestätigung an euch verschickt wurde, ist eine Änderung der Höhe des Zuschusses bei Wechsel der Unterkunft oder Verlängerung des Urlaubes nicht mehr möglich. Wenn die Aufenthaltsdauer nach der Genehmigung verkürzt wird, reduziert sich auch der Zuschuss entsprechend. Wir bitten dieses zu berücksichtigen.
     

Ablauf:

  1. Ihr reicht den (1) Antrag, den (2) Berechnungsbogen (bitte alles ausfüllen, auch wenn etwas doppelt abgefragt wird), die (3) Reservierungsbestätigung eurer Unterkunft und den (4) Nachweiszu eurem Einkommen bei uns ein.
  2. Sollte bei den Unterlagen etwas fehlen, melden wir uns bei euch per E-Mail.
  3. Ihr erhaltet eine Zu- oder Absage von uns. Bei einer Zusage erfahrt ihr auch die Höhe des Zuschusses und erhaltet vor eurem Urlaubsantritt eine Quartiersbestätigung, die ihr ausfüllen und vor Ort von der Unterkunft unterschreiben lassen müsst.
  4. Diese Quartiersbestätigung müsst ihr dann nach eurem Urlaub bei uns einreichen (gerne per Mail).
  5. Wir zahlen euch dann, also im Anschluss an den Urlaub und erst nach Vorlage der Quartiersbestätigung, den Zuschuss aus.

 

Bei Fragen zu den Unterlagen oder dem Ablauf, meldet euch gerne per Mail oder telefonisch (Kontaktdaten siehe unten). Vielen Dank für eurer Verständnis.

Antragsunterlagen Familienerholungen

Antragsunterlagen Familienerholungen

Benötigte Unterlagen für den Zuschuss 

 

  1. Antragsformular (bitte herunterladen und vollständig ausfüllen)
  2. Berechnungsbogen (bitte ebenfalls herunterladen und vollständig ausfüllen)    
  3. Reservierungsbestätigung der gewählten Unterkunft
  4. Nachweise zum Einkommen

      -> Bitte alles zuschicken (auch per E-Mail möglich)

Zur Info: Richtlinie des Lands Niedersachsen

 

Bitte achtet darauf, dass ihr alles vollständig ausfüllt.

Benötigte Unterlagen für den Zuschuss 

 

  1. Antragsformular (bitte herunterladen und vollständig ausfüllen)
  2. Berechnungsbogen (bitte ebenfalls herunterladen und vollständig ausfüllen)    
  3. Reservierungsbestätigung der gewählten Unterkunft
  4. Nachweise zum Einkommen

      -> Bitte alles zuschicken (auch per E-Mail möglich)

Zur Info: Richtlinie des Lands Niedersachsen

 

Bitte achtet darauf, dass ihr alles vollständig ausfüllt.

Familienferienstätten / Jugendherbergen

Familienferienstätten / Jugendherbergen

Urlaube in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger die der BAG angeschlossen sind, sowie Jugendherbergen (DJH) werden extra bezuschusst.

-> Jugendherbergen (DJH)
-> Familienferienstätten gemeinnütziger Träger

Urlaube in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger die der BAG angeschlossen sind, sowie Jugendherbergen (DJH) werden extra bezuschusst.

-> Jugendherbergen (DJH)
-> Familienferienstätten gemeinnütziger Träger

Ansprechpartnerin

Ansprechpartnerin

Ansprechpartnerin Zuschuss Familienerholung

Judith Potdevin

familienerholung(at)vamv-niedersachsen.de
Telefon: 0541 2023886, Mobil: 0176 46783498

Bürozeiten: Montag bis Freitag von 9:00 – 13:00 Uhr 

Ansprechpartnerin Zuschuss Familienerholung

Judith Potdevin

familienerholung(at)vamv-niedersachsen.de
Telefon: 0541 2023886, Mobil: 0176 46783498

Bürozeiten: Montag bis Freitag von 9:00 – 13:00 Uhr 

Familienerholung/Familienfreizeit

  • Familienerholungen
    • Familien Stimmen zur Familienerholung
  • Familienfreizeiten

Informationen

Aktuelles

Familienerholung

Kontakt

Rechtliches

Barrierefreiheit

Datenschutz

Impressum

Über uns

Der VAMV vertritt seit 1967 die Interessen
der Alleinerziehenden und fordert die Anerkennung
von Einelternfamilien als gleichberechtigte
Lebensform.


Telefon: 05 41 /2 55 84

E-Mail: info[at]vamv-niedersachsen.de

© Copyright 2025 VAMV Landesverband Niedersachsen e.V.