Einelternfamilien in Niedersachsen
Im Jahr 2023 lebten in Niedersachsen 279.000 Alleinerziehende. Bei mehr als jeder 5.
Familie handelt es sich um eine Alleinerziehenden-Familie und bei ca. 77,9 % ist die Mutter die alleinerziehende Person, bei 21,1% der Vater.
Von den alleinerziehenden Müttern insgesamt gingen fast zwei Drittel (62,7 %) beziehungsweise 136 000 einer Erwerbstätigkeit nach. Bei den Müttern insgesamt war dieser Anteil mit 68,6 % zwar höher, sie arbeiteten jedoch deutlich öfter in Teilzeit (70,4 %) als alleinerziehende Mütter (60 %).
Etwa die Hälfte (45,6 %) der alleinerziehenden Mütter hatte 2023 ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1 500 Euro. Alleinerziehenden Haushalte wiesen 2022 eine Armutsgefährdungsquote von durchschnittlich 42,9% aus. Bei vielen Alleinerziehenden reicht dieses persönliche Einkommen zur Abdeckung des Grundbedarfs nicht aus, weswegen mehr als jede dritte alleinerziehende Person (34,5 %) von unter 18-jährigen Kindern in Niedersachsen im Juni 2023 auf SGB II-Leistungen angewiesen war. Alleinerziehende sind ein Spiegel unserer Gesellschaft. Die meisten alleinerziehenden Mütter, aber auch alleinerziehende Väter, tragen die Verantwortung für 1 - 2 Kinder und haben eine hohe Erwerbsmotivation, die sie aufgrund der mangelhaften Rahmenbedingungen häufig nicht zufriedenstellend umsetzen können.
Verschiedene Aspekte erschweren Einelternfamilien die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, z.B.:
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Finanzielle Sorgen/ Schwierigkeiten (Armutsgefährdungsquote von 42,9 %)
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Große Hindernisse bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z.B. durch
fehlende Betreuungsangebote, schlecht ausgebauten ÖPNV, starre
Arbeitszeitregelungen, usw.)
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Vorhandene Vorurteile bei Arbeitgebern, Jobcentern, Vermietern,
Bildungseinrichtungen der Kinder und in der Gesellschaft allgemein.
(Alleinerziehende sind laut Mikrozensus Mütter und Väer, die ohne Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise -partnerin mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartnerinnen beziehungsweise - partnern im Haushalt zählen zu Lebensgemeinschaften mit Kindern)
(Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, HSBN Niedersachsen)