Bitte schickt die Anträge NICHT per Einschreiben an uns, sondern als Standardbrief oder per E-Mail.

Das Büro ist nicht immer besetzt und Einschreiben können deswegen nicht entgegengenommen und somit auch nicht bearbeitet werden.

Informationen für Familienerholungen

 
Sie haben einen schmalen Geldbeutel und möchten dennoch mit ihren Kindern einen kleinen Urlaub machen?
Das geht!
Antragsunterlagen für den Landeszuschuss für Familienerholung 2023:

-> Antragsformular Familienerholung (komplett ausfüllen und an uns zurück schicken)<-
-> Berechnungsbogen (komplett ausfüllen und an uns zurück schicken)<-

-> Auszug aus der Richtlinie für die Förderung von Familienerholungsmaßnahmen

Die Formulare können nach dem Download am PC ausgefüllt werden

Antragsformular und Berechnungsbogen ausdrucken und ausfüllen

 

 

Ab sofort können Sie einen Antrag für 2023 stellen. Es wird nach einem sozialen Punktesystem entschieden. Dieses werden alle Beantragungsstellen so machen.
Anträge für die Osterferien ziehen wir vor.


Wer 2022 bereits einen Zuschuss erhalten hat, wird bei erneutem Antrag auf die Warteliste gesetzt. Vorerst werden Erstanträge oder Anträge von Familien, bei denen der letzte Zuschuss mindestens 2 Jahre her ist, berücksichtigt. Wenn anschließend noch Gelder vorhanden sind, werden die Anträge der Warteliste bearbeitet.

 

Familienferienstätten / Jugendherbergen

Urlaube in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger sowie Jugendherbergen (DJH) werden extra bezuschusst.

-> Jugendherbergen (DJH)

-> Familienferienstätten gemeinnütziger Träger

 

Ansprechpartner

Für die Familienerholung sind wir erreichbar über

E-Mail: familienerholung(at)vamv-niedersachsen.de

und

Telefon: (0541) 2023886
Mobil: 0176/46783498

Bürozeiten:
Montag bis Freitag: 9.00 - 12.30 Uhr

Ansprechpartner: Judith Potdevin
Zur Information: Sollten Unterlagen fehlen, wird euch dies per Mail mitgeteilt. Bitte habt deshalb eure Mail (inkl. Spam-Ordner) im Blick. Danke