Banner Aktuelles

Aktuelles

Daten und Fakten

Einelternfamilien in Niedersachsen

Einelternfamilien in Niedersachsen

Im Jahr 2022 lebten in Niedersachsen 252.000 Alleinerziehende. Bei mehr als jeder 5. Familie handelt es sich um eine Alleinerziehenden-Familie und bei ca. 82,3% ist die Mutter die alleinerziehende Person.

 

Von den alleinerziehenden Müttern insgesamt gingen fast zwei Drittel (62,7 %) beziehungsweise 130 000 einer Erwerbstätigkeit nach. Bei den Müttern insgesamt war dieser Anteil mit 68,6 % zwar höher, sie arbeiteten jedoch deutlich öfter in Teilzeit (70,0 %) als alleinerziehende Mütter (59,8 %).

Etwa die Hälfte (48,8 %) der alleinerziehenden Mütter hatte 2022 ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1 500 Euro. 23,0 % darunter mussten sogar mit weniger als 1 000 Euro zurechtkommen. Alleinerziehenden Haushalte wiesen 2022 eine Armutsgefährdungsquote von durchschnittlich 42,9% aus. Bei vielen Alleinerziehenden reicht dieses persönliche Einkommen zur Abdeckung des Grundbedarfs nicht aus, weswegen mehr als jede dritte alleinerziehende Person (38,8 %) von unter 18-jährigen Kindern in Niedersachsen im Juni 2022 auf SGB II-Leistungen angewiesen war.

Alleinerziehende sind ein Spiegel unserer Gesellschaft. Die meisten alleinerziehenden Mütter, aber auch alleinerziehende Väter, tragen die Verantwortung für 1 - 2 Kinder und haben eine hohe Erwerbsmotivation, die sie aufgrund der mangelhaften Rahmenbedingungen häufig nicht zufriedenstellend umsetzen können.

Verschiedene Aspekte erschweren Einelternfamilien die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, z.B.:

  1. Finanzielle Sorgen/ Schwierigkeiten (Armutsgefährdungsquote von 42,9%)
  2. Große Hindernisse bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z.B. durch fehlende Betreuungsangebote, schlecht ausgebauten ÖPNV, starre Arbeitszeitregelungen,…)
  3. Vorhandene Vorurteile bei Arbeitgebern, Jobcentern, Vermietern, Bildungseinrichtungen der Kinder und in der Gesellschaft allgemein.

(Alleinerziehende sind laut Mikrozensus Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise -partnerin mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartnerinnen beziehungsweise -partnern im Haushalt zählen zu Lebensgemeinschaften mit Kindern)

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, HSBN Niedersachsen 2023