Einelternfamilien in Niedersachsen
Einelternfamilien in Niedersachsen
Im Jahr 2022 lebten in Niedersachsen 252.000 Alleinerziehende. Bei mehr als jeder 5. Familie handelt es sich um eine Alleinerziehenden-Familie und bei ca. 82,3% ist die Mutter die alleinerziehende Person.
Von den alleinerziehenden Müttern insgesamt gingen fast zwei Drittel (62,7 %) beziehungsweise 130 000 einer Erwerbstätigkeit nach. Bei den Müttern insgesamt war dieser Anteil mit 68,6 % zwar höher, sie arbeiteten jedoch deutlich öfter in Teilzeit (70,0 %) als alleinerziehende Mütter (59,8 %).
Etwa die Hälfte (48,8 %) der alleinerziehenden Mütter hatte 2022 ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1 500 Euro. 23,0 % darunter mussten sogar mit weniger als 1 000 Euro zurechtkommen. Alleinerziehenden Haushalte wiesen 2022 eine Armutsgefährdungsquote von durchschnittlich 42,9% aus. Bei vielen Alleinerziehenden reicht dieses persönliche Einkommen zur Abdeckung des Grundbedarfs nicht aus, weswegen mehr als jede dritte alleinerziehende Person (38,8 %) von unter 18-jährigen Kindern in Niedersachsen im Juni 2022 auf SGB II-Leistungen angewiesen war.
Alleinerziehende sind ein Spiegel unserer Gesellschaft. Die meisten alleinerziehenden Mütter, aber auch alleinerziehende Väter, tragen die Verantwortung für 1 - 2 Kinder und haben eine hohe Erwerbsmotivation, die sie aufgrund der mangelhaften Rahmenbedingungen häufig nicht zufriedenstellend umsetzen können.
Verschiedene Aspekte erschweren Einelternfamilien die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, z.B.:
- Finanzielle Sorgen/ Schwierigkeiten (Armutsgefährdungsquote von 42,9%)
- Große Hindernisse bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z.B. durch fehlende Betreuungsangebote, schlecht ausgebauten ÖPNV, starre Arbeitszeitregelungen,…)
- Vorhandene Vorurteile bei Arbeitgebern, Jobcentern, Vermietern, Bildungseinrichtungen der Kinder und in der Gesellschaft allgemein.
(Alleinerziehende sind laut Mikrozensus Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise -partnerin mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartnerinnen beziehungsweise -partnern im Haushalt zählen zu Lebensgemeinschaften mit Kindern)
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, HSBN Niedersachsen 2023