Umgangsmodelle, Existenzsicherung und Lebensverlaufsperspektive zusammen denken
Berlin, 9. März 2023. Die öffentliche Debatte um die Reform des Kindesunterhalts mit Blick auf das paritätische Wechselmodell und den erweiterten Umgang nimmt Fahrt auf. Der Koalitionsvertrag sieht vor, im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser zu berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden. Mittlerweile werden in der Fachwelt Reformvorschläge diskutiert, die eine Barunterhaltspflicht betreuender Elternteile bereits ab 30 Prozent Mitbetreuung durch den anderen Elternteil vorsehen. Knackpunkt für eine Reform wird sein, dass Alleinerziehende nicht in die Barunterhaltspflicht genommen werden, ohne dass sie aufgrund der familiären Situation sowie der strukturellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen tatsächlich die Möglichkeit haben, durch eigene Erwerbstätigkeit den Barunterhalt für ihr Kind zu erwirtschaften. Zweiter Knackpunkt ist, dass eine gute Existenz des Kindes in beiden Haushalten gesichert sein muss. Dies wird auch dazu beitragen, dass Interessenskonflikte zwischen Unterhalt und Wahl des Umgangsmodells minimiert werden. Der VAMV hat ein 3-Stufen-Modell entwickelt und für unterschiedliche Betreuungsmodelle angemessene Folgen für den Unterhalt zu definiert. Insgesamt muss sich die Reform an der Lebensrealität von Familien orientieren, statt an einem Leitbild von Gleichstellung, das meistens vor einer Trennung gar nicht gelebt wurde. Familienbedingte Nachteile eines oder beider Elternteile im Beruf müssen somit angemessen berücksichtigt werden. Sonst sieht der VAMV eine große Gefahr für den weiteren Anstieg der Armutsgefährdung von Einelternfamilien.