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Alleinerziehende verlangen Gerechtigkeit


Berlin, 27. 08. 2014. Die staatliche Förderung von Kindern darf nicht von Familienform und Einkommen ihrer Eltern abhängen. Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Abschlussberichts der Gesamtevaluation familien- und ehebezogener Leistungen fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) Gerechtigkeit für Alleinerziehende und ihre Kinder.

"Heute wurde die Abschaffung des Ehegattensplittings wissenschaftlich abgesegnet und der Ausbau der Kinderbetreuung als wirksamste Leistung für alle Familien nach vorne gestellt. Die derzeitige Privilegierung des Trauscheins ist unfair,  rückwärtsgewandt und im Übrigen verfassungsrechtlich nicht geboten" so Familienanwältin Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV.
Die neue Bundesregierung hat jetzt die Chance, familienpolitisch neue Wege zu gehen. Die Bestandsaufnahme sämtlicher 156 Leistungen und deren Kosten bietet eine sinnvolle Grundlage für die Zieldiskussion. Der Gestaltungspielraum hängt dabei vom politischen Willen ab.

Während der Ehe wird die Erwerbsunterbrechung von Frauen unterstützt, nach der Ehe sollen Alleinerziehende die Folgen individuell aushalten. Mit 43 Prozent haben Einelternfamilien das höchste Armutsrisiko aller Familienformen. In einem ersten Schritt muss deswegen die Steuerklasse II für Alleinerziehende spürbar angehoben werden, betont Schwab. Der VAMV fordert darüber hinaus mit der Einführung einer Kindergrundsicherung einen familienpolitischen Systemwechsel. "Nur eine über den Lebensverlauf hinweg abgesicherte eigenständige Existenzsicherung für alle Erwachsenen und Kinder ermöglicht eine emanzipierte Gesellschaft, in der Alleinerziehen kein "Risiko" mehr ist", moniert Schwab.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.