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Daten und Fakten

Bundesregierung spart auf Kosten junger Eltern


Essen, 17. November 2010. Wussten Sie schon, dass alle Eltern, die die Auszahlung des Elterngeldes von 14 auf 28 Monate (150 Euro) gestreckt haben, ihre Restansprüche nach dem 31.12.2010 verlieren, wenn sie ALG II beziehen?

Nur wer ganz schnell einen Widerruf an die Elterngeldkasse formuliert und sich das Restelterngeld noch in diesem Jahr auszahlen lässt, rettet seinen finanziellen Anspruch über die Jahreswende. Alle anderen haben 2011 nur noch einen fiktiven Elterngeldanspruch, denn die 150 Euro werden monatlich mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet.

"Der VAMV bittet die Medien um Mithilfe, die Eltern über ihr Widerspruchsrecht zu informieren. Wir vermuten, dass viele anspruchsberechtigte Eltern aufgrund der schlechten Informationspolitik des Bundesfamilienministeriums viel Geld verlieren werden", so Edith Weiser/Geschäftsführerin des VAMV NRW:

Hintergrund: Zurzeit ist geltendes Recht, dass alle Eltern einen Elterngeld-Mindestanspruch in Höhe von 300 Euro haben - längstens 14 Monate. Ihnen ist erlaubt, bei gleichem Budget die Auszahlungsmonate zu verdoppeln.

Ab Januar 2011 plant die Bundesregierung die Streichung des Elterngeldes für ALG II-Empfänger/innen. Ausschließlich vormals Erwerbstätige bzw. Hausfrauen mit einem verdienenden Ehemann sind dann noch elterngeldberechtigt. Abschließend beraten wird das von Familienministerin Schröder zu verantwortende Bundeselterngeld- und elternzeitgesetz (BEEG) am 26. November im Bundesrat. Der VAMV erwartet vom Bundesrat, dass im neuen Gesetz zumindest ein Vertrauensschutz für alle ElterngeldTEILbezieher/-innen eingebaut wird.

Rechenbeispiel: Geburt des Kindes 1.11.2009 - Elterngeldanspruch 4.200 Euro
Elterngeldanspruch bei Teilauszahlung für 28 Monate á 150 Euro
Erhalten bis 31.12.2010 = 2.100 Euro

Verlust: 2.100 Euro - aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung (ohne aktiven Widerspruch)