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Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 20. Mai 2015 im Finanzausschuss des Bundestages zum "Familienpaket"


Anlässlich der Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags zum "Familienpaket" am 20. Mai 2015 hat der VAMV eine Stellungnahme zum "Gesetzentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes u. d. Kinderzuschlags" veröffentlicht.

Der VAMV begrüßt die von der Koalitionsspitze geplante Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in der Steuerklasse II um 600 Euro auf 1.908 Euro als ersten richtigen Schritt. Angemessen wäre eine Anhebung auf die Höhe eines zweiten Grundfreibetrages sowie eine zukünftige Dynamisierung des Entlastungsbetrages.

Noch ist die Anhebung des Entlastungsbetrages nicht im Gesetzentwurf verankert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beschränkt sich bisher auf die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags infolge der gestiegenen Existenzminima für Erwachsene und Kinder, eine geringe Anhebung des Kindergeldes um insgesamt sechs Euro sowie eine Erhöhung des Kinderzuschlags um 20 Euro.

Der VAMV fordert den Gesetzgeber mit Nachdruck auf, eine deutliche Anhebung in den Gesetzentwurf aufzunehmen und um eine Dynamisierung des Entlastungsbetrages zu ergänzen. Daneben setzt sich der VAMV für eine Veränderung der Anrechnungsmodalitäten beim Kinderzuschlag ein. Da sowohl Kindesunterhalt, Waisenrenten als auch Unterhaltsvorschuss auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, erreicht er Alleinerziehende nicht.