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Daten und Fakten

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags


Berlin, 11. März 2015. Mit diesem Gesetzesentwurf gehen Alleinerziehende und ihre Kinder leer aus. Der VAMV vermisst darin jeglichen politischen Willen, Alleinerziehenden eine Perspektive zu bieten. Ihnen wird jede Anerkennung und Wertschätzung ihrer enormen Belastung als Familienernährer/innen versagt.
Entgegen der Zusage im Koalitionsvertrag sieht der vorliegende Gesetzesentwurf keine Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrages für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz (EStG) vor. Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) beschränkt sich auf verfassungsrechtliche gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages, eine geringe Anhebung des Kindergeldes um insgesamt sechs Euro sowie eine Erhöhung des Kinderzuschlags um 20 Euro.

Der VAMV fordert den Gesetzgeber mit Nachdruck auf, in den Gesetzentwurf eine deutliche Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende sowie eine Veränderung der Anrechnungsmodalitäten beim Kinderzuschlag aufzunehmen.

Eine Anhebung des Kindergeldes geht an Kindern mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II sowie im Unterhaltsvorschussbezug vollständig vorbei, da das Kindergeld bei diesen Leistungen vollständig angerechnet wird. Auch der Kinderzuschlag erreicht Alleinerziehende nicht, da sowohl Kindesunterhalt, Waisenrenten als auch Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Weder die Erhöhung des Kindergeldes noch die Erhöhung des Kinderzuschlags sind also geeignete Instrumente für eine Verbesserung der Lebenslagen von Alleinerziehenden. Kinderarmut in Einelternfamilien wird also durch die Anhebung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags kaum reduziert.

Die vollständige Stellungnahme steht unten für Sie als Download bereit: