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Daten und Fakten

Stellungnahme zur Gesamtevaluation ehe- und familienbezogener Leistungen


Berlin, den 20. November 2014. Mit der Gesamtevaluation wurden erstmals zentrale Instrumente der Familienpolitik systematisch evaluiert. Das Tableau der Leistungen zeigt folgende Aufteilung der Ausgaben: 125,46 Milliarden Euro werden für familienbezogene Leistungen aufgewendet, darunter fallen familienfördernde Leistungen wie der Förderanteil am Kindergeld oder das Elterngeld, aber auch der steuerliche Familienlastenausgleich und die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in den Sozialversicherungen. Weitere 74,85 Milliarden Euro werden für ehebezogene Leistungen bereit gestellt. Aus Sicht des VAMV bleibt es auch zukünftig unerlässlich, sowohl die familien- als auch die ehebezogenen Leistungen in der Gesamtschau zu erfassen und zu bewerten, denn nur so bleibt der finanzielle Gestaltungsspielraum transparent.

Aus der Sicht des VAMV sind die Verhinderung von Familienarmut und insbesondere Armut von Kindern, das Erreichen aller Familienformen sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern über den Lebensverlauf hinweg die entscheidenden Maßstäbe für eine wirksame und erfolgreiche Familienpolitik. Die Gesamtevaluation zeigt, dass die ehe- und familienbezogenen Leistungen im Allgemeinen Alleinerziehenden erstens keine ausreichende armutsvermeidende Wirkung erzielen, zweitens Eltern mit Trauschein bevorzugen und drittens, sofern sie Alleinerziehende adressieren, vorrangig diejenigen unterstützen, die von Sozialleistungen unabhängig leben. Das familienpolitische Ziel der Armutsvermeidung wird nicht erreicht. Aber auch oberhalb der Armutsgrenzen zeigen sich Gerechtigkeitslücken, wie die Besteuerung nach Familienform und Einkommen klar belegt.

Der VAMV plädiert langfristig für einen Systemwechsel, weg vom Steuerrecht und von der Lebensform der Eltern, hin zu einem kindbezogenen Leistungssystem mit einer Kindergrundsicherung in Höhe des kindlichen Existenzminimums als echte Alternative. Damit dem Staat jedes Kind gleich viel wert ist.

Die vollständige Stellungnahme steht unten für Sie als Download bereit: