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Daten und Fakten

Einführung des Elterngeld Plus


Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Berlin, 30.4.2014. Grundsätzlich begrüßt der VAMV die geplanten Neuregelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wie das Elterngeld Plus, den Partnerschaftsbonus bei paralleler Teilzeiterwerbstätigkeit sowie die Flexibilisierung der Elternzeit. Der VAMV begrüßt die aktive Unterstützung von Partnerschaftlichkeit in der Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit, die auch Vätern in ihrem Wunsch nach mehr Teilhabe an Familie deutlich entgegen kommt. Mehr Teilhabe an der Familienarbeit führt zu einer aktiven Vaterschaft, die dann auch im Falle einer Trennung besser als bisher gelebt werden kann. Mehr Partnerschaftlichkeit fördert mit Blick auf den Lebensverlauf kontinuierliche Berufsbiographien von Müttern und die Verwirklichung einer eigenständigen Existenzsicherung. Das stärkt die Perspektive von Müttern, auch nach einer Trennung ein Auskommen jenseits von (Alters-)Armut zu haben.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) berücksichtigt bei allen Neuregelungen ausdrücklich auch alleinerziehende Elternteile, was der VAMV unterstützt. Äußerst kritisch nimmt der VAMV zu Kenntnis, dass an den Anspruchsvoraussetzungen für Alleinerziehende für den Bezug von Partnermonaten sowie dem Partnerschaftsbonus an der alten Regelung festgehalten wurde, die an das alleinige Sorgerecht bzw. das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht anknüpft. Der Gesetzgeber möchte einerseits die gemeinsame Sorge etablieren und schließt andererseits Alleinerziehende mit gemeinsamem Sorgerecht vom Bezug der sogenannten Partnermonate sowie des Partnerschaftsbonus beim Elterngeld aus. Hier besteht dringender Änderungsbedarf. Bei der Erwerbsstundenvoraussetzung für den Partnerschaftsbonus ist absehbar, dass dieser nicht der Lebensrealität vieler Alleinerziehender entspricht. Denn sie können mangelnde bzw. zeitlich nicht passende Kinderbetreuungsangebote gerade nicht mit Hilfe ihres Partners ausgleichen.

Die vollständige Stellungnahme steht unten als Download für Sie bereit.