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Daten und Fakten

Keine Konjunktur für Alleinerziehende: Kinderbonus versickert auf halber Strecke


Berlin, 13. Februar 2009

Der deutsche Bundestag beschließt heute das Konjunkturpaket II. Trotz zahlreicher Verhandlungen wird der Kinderbonus von 100 Euro weiterhin hälftig auf den Kindesunterhalt angerechnet. Die Kinder von Alleinerzie-henden erhalten damit statt 100 Euro nur 50 Euro Kinderbonus.

"Die Konjunktur wird angekurbelt und die Kinder von Alleinerziehenden erhalten nur die halbe Kraft. Der Kinderbonus wird zum Unterhaltspflichtigenbonus, genau wie die Kindergelderhöhung faktisch nur zu 50 Prozent bei den Unterhaltsempfänger/innen ankommt. Diese Mathematik für Alleinerziehende ist nicht mehr nachvollziehbar" kommentiert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). "Viele Alleinerziehende haben schon mit dem Geld gerechnet. Sie haben auf die Versprechung der Bundesregierung vertraut, dass jedes Kind 100 Euro erhält. Jetzt müssen sie wieder zurückstecken" so die Vorsitzende weiter.

Der Kinderbonus wird im Bundeskindergeldgesetz verankert. Er wird nicht auf den Unterhaltsvorschuss oder auf Sozialleistungen angerechnet. Da im Unterhaltsrecht jedoch festgehalten ist, dass Kindergeld hälftig den Unterhaltspflichtigen zusteht, wird nun auch der Kinderbonus zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet. Ein vierjähriges Kind erhält damit im Auszahlungsmonat des Kinderbonus statt 199 Euro nur 149 Euro Kindesunterhalt. Volljährige Kinder stehen noch schlechter da. Bei ihnen wird der Kinderbonus voll angerechnet. Ein 18-Jähriger erhält dann statt 268 Euro nur 168 Euro Kindesunterhalt.

"Statt einer unbürokratischen Leistung ist der Politik erneut ein Bürokratie-exzess gelungen" resümiert die Bundesvorsitzende, Fachanwältin für
Familienrecht.