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Daten und Fakten

Wo die Kindergelderhöhung am wenigsten wirkt


Berlin, 24. November 2008

Familienministerin Ursula von der Leyen verkündete am 22. Juli 2008, das Kindergeld schütze Alleinerziehende vor dem Absturz in die Armut und "Wenn der Existenzminimumbericht in Kürze vorliegt, werden wir nicht nur über eine Erhöhung der Leistung sprechen, sondern auch darüber, wie wir das Kindergeld gestalten, damit es dort wirkt, wo es am nötigsten gebraucht wird" (Pressemitteilung vom 22.07.2008).

Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) dazu: "Die Äußerung der Familienministerin trifft für die Alleinerziehenden nicht zu. Diejenigen, die Unterhaltsvorschuss beziehen und die Alleinerziehenden im SGB II sehen von der Kindergelderhöhung keinen Cent."

Christine, alleinerziehend, bezieht für ihre beiden Kinder Unterhaltsvorschuss. Das Kindergeld wird zum 1. Januar um zehn Euro  pro Kind erhöht. Der Unterhaltsvorschuss wird zeitgleich um acht Euro pro Kind gekürzt. Im Jahr 2009 erhalten Christines Kinder 192 Euro weniger Unterhaltsvorschuss. Die Kindergelderhöhung wirkt für diese Familie nicht. 500.000 Kin-der sind von dieser Regelung betroffen.

Rufus lebt mit seiner Tochter im SGB II-Bezug. Anne, 4 Jahre, erhält 211 Euro Sozialgeld, von dem allerdings 154 Euro Kindergeld abgezogen werden. Ab 1. Januar 2009 werden davon 164 Euro Kindergeld abgezogen. Die Kindergelderhöhung wirkt auch für diese Familie nicht. Gut die Hälfte aller Kinder in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften sind Kinder von Alleinerzie-henden, das sind etwa 800.000 Kinder unter 15 Jahren.

Janine, Informatikerin, ist alleinerziehende Mutter von Markus, Rocco und Emma. Wenn das Kindergeld zum 1. Januar 2009 erhöht wird, muss der Vater von Markus, Rocco und Emma pro Jahr 216 Euro weniger Unterhalt bezahlen. Die Kindergelderhöhung kommt bei diesen Kindern nicht voll an, denn die Hälfte des Kindergeldes wird vom Unterhaltsbetrag abgezogen. Von dieser Regelung sind gut 2 Millionen Kinder betroffen.

Am wenigsten wirkt die Kindergelderhöhung bei den Familien, die es am nötigsten brauchen: bei den Einelternfamilien. Kinder von Alleinerziehen-den sind die größte von Armut betroffene Gruppe und leben durchschnitt-lich am längsten in Armut. Unter ungünstigen Voraussetzungen ist ein Kind in einer Einelternfamilie bis zu 14 Jahre arm - das ist fast ein ganzes Kinderleben. Die Systematik von Kindergeld, SGB II und Unterhaltsrecht führt dazu, dass Kinder von Alleinerziehenden nicht von der Kindergelderhöhung profitieren.

Der VAMV fordert eine Übergangsregelung, die ausschließt, dass die Kindergelderhöhung auf weitere Ansprüche des Kindes angerechnet wird.