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Parlament erneuert das Verfahrensrecht - VAMV fordert: Belange der Kindern sensibel berücksichtigen


Berlin, 28. Juni 2008

Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung verabschiedet der Bundestag heute das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen (FGG-RG). Der Verband alleinerziehender Mütter und  Väter (VAMV) beteiligte sich intensiv an der Diskussion.

Der VAMV begrüßt die Aufnahme der getrennten Anhörung bei von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern sowie der Kindeswohlvorbehalt beim so genannten "Hinwirken auf Einvernehmen" sowie eine Präzisierung beim Inhalt der Antragsschrift.

"Das Verfahrensrecht trägt das materielle Recht, deshalb ist es dem VAMV ein Anliegen, kindeswohlgerechte Lösungen zu finden. Die breite Debatte um das FGG zeigt, dass auch Entschleunigung manchmal Voraussetzung dafür ist, sinnvolle Ergebnisse zu erarbeiten" so Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und VAMV-Bundesvorsitzende. "Die Ausgestaltung der Reform muss sich nun in der Praxis bewähren, denn die ist oft vielfältiger als sie ein Gesetz abdecken kann. Hier ist weiterhin der konsequente Einsatz der Fachjuristinnen und -juristen gefordert" so die Vorsitzende weiter.

Kritik übt der VAMV an der Beibehaltung der Ordnungsmittel zur Durchsetzung von Umgangskontakten. "Immerhin wurde die Soll- in eine Kann-Bestimmung umgewandelt und ich appelliere hier an die Richterinnen und Richter, ihren Spielraum zugunsten der Kinder zu begrenzen. Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden" räsonniert Edith Schwab.

Der VAMV hat sich im Mai diesen Jahres auf seiner  Bundesdelegiertenversammlung intensiv mit neuesten Ergebnissen der Bindungsforschung befasst: Der Verlust der Hauptbindungsperson, zum Beispiel durch Haft, kann zu irreparablen Traumatisierungen von Kindern führen. Daher ist bei diesen Maßnahmen höchste Vorsicht geboten.