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Daten und Fakten

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Ehrenamtlichen-Schulung

Flyer zum herunterladen -> hier


50 Jahre Landesverband Niedersachsen e.V.

Der VAMV Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 10. Februar 1973 in Osnabrück unter dem Namen „Verband alleinstehender Mütter (VAM)“ gegründet – Gründerin: Hildegard Bockbreder.

Die Unterbringung der Kinder von ledigen Müttern in Heimen war damals noch gängige Praxis und die Stellung einer alleinerziehenden Mutter in der Gesellschaft war stark davon abhängig, warum diese alleinerziehend war. Seitdem hat sich schon einiges für Alleinerziehende verändert, beispielsweise tritt 1980 das Unterhaltsvorschussgesetz und 1998 das Kindschaftsrechtsreformgesetz sowie das Kindesunterhaltsgesetz in Kraft. Auch die Stellung von Alleinerziehenden in der Gesellschaft hat sich seit Gründung des VAMV verbessert. Trotzdem gibt es weiter großen Handlungs- und Verbesserungsbedarf!

Wir setzen uns auch weiterhin aktiv für die Interessen von Alleinerziehenden ein, um Hindernisse sowie Vorurteile abzubauen, Rahmenbedingungen zu verbessern und Alleinerziehende zu entlasten sowie zu unterstützen.


Familienmagazin Oldenburg

Im Familienmagazin Oldenburg findet ihr in der Herbstausgabe auf Seit 28 + 29 ein Interview mit der Landesgeschäftsführerin und Infos zu uns. Viel Spaß beim Lesen!

-> hier geht es zum Link


Landesvorstandssitzung in Oldenburg

Am 09.09.2023 fand unsere erweiterte Landesvorstandssitzung in Oldenburg statt.

Vor der Sitzung hat uns Lena Nzume von den Grünen Niedersachsen besucht und wir konnten ihr unsere Forderungen erklären.

Themen waren u.a.:

  • Wohnungsmarkt
  • Belastungen und Situation Alleinerziehende
  • Arbeit VAMV
  • Kindergrundsicherung
  • Unterstützung Beratungsstellen und Familienverbände

 

Vielen Dank für das Gespräch!

 


Landesvorstandssitzung Meppen

Am 18. März 2023 hat unsere erweiterte Landesvorstandssitzung in Meppen stattgefunden, bei der u.a. aktuelle Themen rund um das Thema „Alleinerziehend“ besprochen wurden. Im Anschluss haben die Teilnehmenden mit ihren Kindern den Familienhof Brüning in Meppen besucht und dort den Hof mit der Bauernhofpädagogin Verena erkundet und die Tiere kennengelernt. Die Kinder konnten zusammenspielen und die alleinerziehenden Mütter/ Väter konnten sich austauschen. Es war ein rundum toller Tag!

(Mitglieder vom VAMV Niedersachsen können kostenfrei an den Sitzungswochenenden teilnehmen, die an unterschiedlichen Orten in Niedersachsen stattfinden, inkl. Übernachtung und Aktionen.)

 


17.06.2023 - Fachtagung, VAMV Niedersachsen, Trennung und Umgang. Das Kind im Fokus

 

 

 

-> hier kann man die Flyer herunterladen


20.02.2023 – Gespräch im Rahmen der AGF mit Vertreterinnen vom Bündnis 90/ Die Grünen Niedersachsen

 

Thematisiert wurden die familienpolitischen Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände Niedersachsen, wie beispielsweise ein bedarfsgerechter und inklusiver Ausbau von Kita, Krippe, Hort, Kindertagespflege und Ganztagsschulen (auch zu Randzeiten), Ausbau + Sicherung von Familienzentren und Familienbildungsstätten sowie die Stärkung der Fachkräfteoffensive.

 

Vielen Dank für das Gespräch.

 


Was ist neu 2023!

Formular zum -> herunterladen



Austausch mit Frau Nzume und Frau Schendel vom Bündnis 90/ Die Grünen Niedersachsen am 28.11.2022

Themen waren u.a.: Ausbau der Kinderbetreuung, Stärkung der Familienfreundlichkeit von Betrieben, Anerkennung der Care-Arbeit und finanzielle Entlastungen für Alleinerziehende, besonders in Krisenzeiten.

Vereinsgründung der AGF

Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen (AGF) wird eingetragener Verein 

Die Verbände arbeiten bereits seit Jahren, zum Teil seit Jahrzehnten (Gründung 1978) zusammen, bisher in der Form eines vereinsähnlichen Zusammenschlusses. Mitgliedsverbände sind die evangelische arbeitsgemeinschaft familie in Niedersachsen (eaf), der Familienbund der Katholiken – Landesverband Niedersachsen e. V. (FdK), die Föderation türkischer Elternvereine in Niedersachsen e.V. (FöTEV-Nds) und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Niedersachsen e. V. (VAMV). Um den Willen zur weiteren konstruktiven Zusammenarbeit zu bekräftigen und wegen der zuwendungsrechtlichen Erleichterungen als rechtsfähiger Verein haben die Mitglieder jetzt die Gründung von AGF e. V. beschlossen. Die Gründungsversammlung fand in Osnabrück statt. Seyhan Öztürk, Vorsitzende der FöTEV-Nds, wurde als Vorsitzende für weitere 2 Jahre im Amt bestätigt. Zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde Hiam Stülten, Vorsitzende des VAMV, gewählt.  

Die Familienverbände werden weiterhin mit gestärktem Engagement in Politik und Gesellschaft für die Interessen der niedersächsischen Familien eintreten und die Landeszuschüsse für Familienerholung und -freizeiten an die Familien bzw. Maßnahmeträger vermitteln. 

Kontakt: Seyhan Öztürk, Vorsitzende, info(at)oeztuerk-rechtsanwaeltin.de, 0511-89767770  

Christine Volland, Geschäftsführerin, geschaeftsstelle(at)agf-niedersachsen.de, 0511-3604110 o. 0151-57701271 

Wir Sind Parität-Mitmach-Aktion: #WeilAlleZählen-Kreidebild

01. September 2021 Fachinfo

Bereichsübergreifende Themen

Kampagnenupdates: Bundestagswahl

2021 wird spannend: Welche Weichen für künftige Politik werden die Wählerinnen und Wähler bei den Bundestagswahlen am 26. September stellen? Welche Mehrheiten werden bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (14. März 2021), in Sachsen-Anhalt (6. Juni 2021), in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen (26. September 2021) gewählt?  Welche Rolle wird Familienpolitik dabei spielen?

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hat mit einem Alleinerziehenden-Check kurz und knapp ausbuchstabiert, was gute Politik für Alleinerziehende bedeutet: Wertschätzung, gute und flexible Kinderbetreuung, eine familienfreundliche wie geschlechtergerechte Arbeitswelt, Steuergerechtigkeit und Kindergrundsicherung, bezahlbare Wohnungen, ein faires Unterhaltsrecht sowie Vielfalt von Umgangsmodellen und wirksamer Gewaltschutz.

Der Alleinerziehenden-Check zur Bundestagswahl 2021 steht unten als Download für Sie bereit.


Offenen Brief des VAMV Niedersachsen e.V. an den Ministerpräsidenten Stephan Weil - Situation der Alleinerziehenden

Die Corona-Situation für Alleinerziehende – Regelungen müssen angepasst werden 

Sehr geehrter Herr Weil,

aufgrund der aktuellen Situation mit Kontaktbeschränkungen und Schul- sowie Kitaschließungen, möchte sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Niedersachsen mit einem offenen Brief an Sie wenden. 

Vorerst möchten wir die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Kinder bis zu drei Jahren, die zusätzlichen 20 Kinderkrankentage für Alleinerziehende sowie das Vorhandensein von Notbetreuungsplätzen u.a. für  Alleinerziehende positiv betonen. 

Die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Kinder bis zu drei Jahren ist zwar ein Ansatz, reicht allerdings nicht aus, da beispielsweise auch ein vierjähriges Kind nicht über längere Zeit unbeaufsichtigt sein kann. Es erreichen uns Mitteilungen von Alleinerziehenden, die deutlich machen, dass es durch die neuen Kontaktbeschränkungen für sie größtenteils unmöglich geworden ist, zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten oder Unterstützung durch Familie, Freunde oder Bekannte in Anspruch zu nehmen. Für Alleinerziehende sind solche Netzwerke allerdings sehr wichtig und sie dürfen nicht sozial isoliert werden! Der VAMV Niedersachsen fordert, dass die Kontaktbeschränkungen für Einelternfamilien gelockert werden. Kinder in Einelternfamilien im Alter bis zu zwölf Jahren sollten bei den Beschränkungen nicht mitgezählt werden.

„Habe ich im Dezember mir noch mit einer anderen alleinerziehenden Mutter, ebenso mit drei Kindern, gegenseitig helfen können […], ist es nun untersagt“ betont eine alleinerziehende Mutter, die sich an den VAMV Niedersachen gewandt hat. 

Als problematisch erachten wir, dass es für alleinerziehende Personen schon vor der Corona-Krise schwer war, den Beruf und die Betreuung der Kinder zu vereinbaren. Da nun Schulen und Kitas geschlossen sind und der Zeitraum für die Notbetreuung in der Regel in den Vormittagsbereich fällt, ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Alleinerziehende, besonders mit einer Vollzeitstelle oder Schichtarbeit, nicht möglich! Die zusätzlichen Kinderkrankentage sind eine Möglichkeit, die finanzielle Situation sowie die Betreuung der Kinder vorerst abzusichern. Uns stellen sich allerdings folgende Fragen: Was ist, wenn der Lockdown und die Schul- und Kitaschließungen noch verlängert werden, aber die Kinderkrankentage aufgebraucht sind? Was ist, wenn das Kind nach dem aktuellen Lockdown erkrankt, aber keine Kinderkrankentage mehr vorhanden sind? Wir wünschen uns hierfür eine klare Lösung und mehr Planungssicherheit! 

Wir bitten darum, dass die Vergabe von Notbetreuungsplätzen grundsätzlich von den Kommunen und nicht von den Einrichtungen geregelt wird und es hierfür einen klaren Rahmen gibt, damit eine Verbindlichkeit für Eltern vorhanden ist. Kindern von Alleinerziehenden müssen Plätze in der Notbetreuung zur Verfügung gestellt werden.

Ein Recht auf Homeoffice für alle Alleinerziehende, in deren Berufen dies umsetzbar ist, wäre eine weitere Erleichterung. Hierbei bleibt aber zu beachten, dass bei jüngeren Kindern das zeitgleiche Arbeiten und Betreuen dieser Kinder von zu Hause nicht umsetzbar ist. Hier müssen ebenfalls Notbetreuungsplätze zur Verfügung stehen.

Wir fordern Sie auf, dass die Kontaktbeschränkungen für Einelternfamilien angepasst werden, die Vergabe von Notbetreuungsplätzen für Kinder von Alleinerziehenden grundsätzlich gewährleistet wird und die Vereinbarkeit von Arbeit und Betreuung ermöglicht wird. 

Mit freundlichen Grüßen

Hiam Stülten

1. Vorsitzende des VAMV Niedersachsens e.V.

Brief zum herunterladen -> hier


 

NDR 1 "Wir in Niedersachsen" 20.01.2021

Radio Interview bezüglich Alleinerziehender in der Corona Kriese.
Gesprächspartner sind Stefanie Arends vom NDR 1 und VAMV Landesgeschäftsführerin Lena Plog.

Zum Interview -> hier


Unbefristet: Höhere Steuerentlastung für Alleinerziehende!

12. Januar 2021. Gute Nachrichten: Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende liegt nun dauerhaft bei 4.008 Euro! Das ist eine Verdoppelung der bisherigen Höhe von 1.908 Euro. Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde vorübergehend für die Jahre 2020 und 2021 die Erhöhung auf 4.008 Euro beschlossen, um die Mehrbelastung von Alleinerziehenden in der Corona-Krise aufzufangen. Fast geräuschlos haben sich die Regierungsfraktionen im Dezember darauf verständigt, diese Erhöhung in nach § 24b Einkommenssteuergesetz zu entfristen. Dies sei ein wichtiges Signal für alle alleinerziehenden Mütter und Väter, die große Herausforderungen meistern müssen, betonte die CSU im Bundestag, welche die Erhöhung nach eigenen Angaben angestoßen hat. Mit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 liegt der Entlastungbetrag für Alleinerziehende nun dauerhaft bei 4.008 Euro.

Der VAMV fordert seit vielen Jahren Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende und hatte zuletzt in der Anhörung des Haushaltsausschuss zum Konjunkturpaket im Juni 2020 auf eine dauerhafte Erhöhung gedrungen. Trotz Verdoppelung ist der Entlastungsbetrag jedoch weiter zu niedrig, um Alleinerziehende in vergleichbarer Weise wie Ehepaare zu entlasten. Insgesamt wünscht sich der VAMV bei der Familienbesteuerung den Mut für grundlegende Reformen, um für Steuergerechtigkeit für Alleinziehende zu sorgen und um der Vielfalt von Familienformen gerecht zu werden.

Der VAMV plädiert wir für einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteuerung, statt der bestehenden Besteuerung nach Familienform.“


Mindestunterhalt 2021 steigt stärker als geplant!

17. November 2020. Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat per Verordnung den Mindestunterhalt für das Jahr 2021 erhöht. In der ersten Altersstufe (0-5 Jahre) wird der Mindestunterhalt bei 393 Euro liegen, in der zweiten Altersstufe (6-11Jahre) bei 451 Euro und in der dritten Altersstufe (12-17) bei 528 Euro. Hintergrund ist, dass das Existenzminimum für Kinder deutlich gestiegen ist, wie der aktuelle 13. Existenzminimumbericht für die Jahre 2021 und 2022 festgestellt hat. Deshalb das BMJV die 2019 erfolgte Verordnung für 2021 nun nach oben korrigiert. Das BMJV legt alle zwei Jahre per Verordnung den Mindestunterhalt fest. Dieses Verfahren sowie die Höhe des Mindestunterhalts ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 1612a geregelt.
Pressemitteilung des Justizministeriums unter www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/111320_Mindesunterhalt.html


Infomaterial für Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen

mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ wurde der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Fami­lien mit mittleren Einkommen geöffnet. Seit Januar 2020 sind alle Verbesserungen in Kraft. Falls der Antrag bisher abgelehnt wurde, kann es sich jetzt für Alleinerziehende lohnen, ihn neu zu stellen! Dabei unterstützt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Alleinerzie­hende und Fachkräfte, die sie beraten, mit aktuellen Informationsmaterialien:

·         Der Flyer „Starke-Familien-Gesetz. Verbesserungen für Alleinerziehende“ liefert kom­pakte Informationen über alles, was Einelternfamilien zum Kinderzuschlag wissen sollten.

·         Die Broschüre „Informationen für Alleinerziehende: Wenn das Einkommen nicht reicht - Ihre Ansprüche. Kinderzuschlag, Wohngeld & Co“ gibt Alleinerziehenden einen Überblick über relevante Leistungen. Neben den Neuerungen beim Kinderzuschlag informiert die Broschüre vor allem über Wissenswertes zum Wohngeld und zu ergänzenden SGB II-Leistungen. Sie beantwortet Fragen, die sich speziell für Alleinerziehende stellen: Gibt es Wechselwirkungen von Leistungen mit dem Kindesunterhalt/Unterhaltsvorschuss? Hat eine Umgangsregelung Folgen auf den Leistungsanspruch? Dazu gibt es praktische Tipps, anschauliche Beispiele und eine Übersicht, welche Leistungen zuerst beantragt werden müssen.

·         Für Beratungsfachkräfte haben wir in der Broschüre „Handreichung für die Bera­tung: Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen. Kinderzuschlag, Wohngeld & Co“ zusätzlich weiterführende fachliche Informationen, Verweise auf wichtige Rechts­grundlagen und Berechnungsbeispiele für den Kinderzuschlagsanspruch aufbereitet.

Diese Materialien stehen unter www.vamv.de/publikationen/vamv-broschueren zum Download zur Verfügung.

Als Printausgaben können sie beim Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden: www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen


Forderungen zur Landtagswahl 15. Oktober 2017 in Niedersachsen

 

  • Kostenfreie Bildung fur alle Kinder von der Kita bis einschlieslich Ausbildung/Studium inclusive aller Verbrauchsmaterialien

Endlich: Ausbau Unterhaltsvorschuss in Kraft getreten!

Berlin, 18. August 2017. Der erweiterte Unterhaltsvorschuss ist rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Der Unterhaltsvorschuss kann nun über das Alter von 11 hinaus bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt werden. Die bislang geltende Begrenzung auf maximal 6 Jahre Bezug gehört der Vergangenheit an. Mit Inkrafttreten können die Jugendämter nun die Neuanträge bewilligen und auszahlen. -> Mehr erfahren...


Reform des Unterhaltsvorschusses 2017

Der Ausbau des Unterhaltsvorschussgesetzes hat Anfang Juni Bundestag und Bundesrat passiert und tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft.

Voraussetzungen für den Bezug von Unterhaltsvorschuss Wenn Sie vom anderen Elternteil Ihres Kindes dauerhaft getrennt leben oder dieser verstor­ben ist und Ihr Kind weder Unterhalt vom anderen Elternteil noch Waisenbezüge bekommt oder der gezahlte Unterhalt oder die Waisenbezüge unter dem Mindestunterhalt liegen, können Sie bei der Unterhaltsvorschusskasse Unterhaltsvorschuss beantragen.  -> Mehr erfahren...


Zum neuen Jahr gibt es Änderungen für Alleinerziehende und ihre Kinder:

Kindergeld und Unterhaltsvorschuss steigen und auch der Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ist ab Januar 2017 neu bemessen. Die in Kraft tretende Wohngeldreform ermöglicht mehr Alleinerziehenden als bisher, einen Zuschuss für Miete beanspruchen zu können. In dem Artikel "Was ist neu 2017?" werden diese und weitere Neuerungen erläutert.
-> Mehr erfahren...