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Daten und Fakten

Bundesverfassungsgericht stellt nicht verheiratete Alleinerziehende beim Betreuungsunterhalt gleich


Berlin, 23. Mai 2007

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss die Benachteiligung von nichtehelichen Kindern beim Betreuungsunterhalt für verfassungswidrig erklärt (AZ: 1 BvL 9/04). Der Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes muss gleich lang
gezahlt werden, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Für den Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) ist damit eine langjährige Forderung bestätigt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um den Rang kindbetreuender Elternteile ist das Urteil besonders bedeutsam. Erst vor kurzem hat sich die große Koalition darauf verständigt, im neuen Unterhaltsrecht die nicht verheirateten Mütter und Väter in den dritten Rang zu stellen, während alle Geschiedenen im zweiten Rang stehen.

"Wieder einmal braucht die Politik Nachhilfe vom Bundesverfassungsgericht. Wenn die ungleiche Dauer des Unterhaltsanspruchs verfassungswidrig ist, dann gilt das erst recht für die Rangfolge." kommentiert Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und VAMV-Bundesvorsitzende, den Beschluss. "Kinder von Alleinerziehenden müssen unter gleichen Bedingungen aufwachsen, egal ob ihre Eltern verheiratet waren oder nicht."

Der VAMV fordert, dass der Gesetzgeber die Unterhaltsrechtsreform nochmals auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft. Nachbesserungsbedarf gibt es sowohl bei der Rangfolge als auch bei der Höhe des Mindestunterhalts.