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Daten und Fakten

Unterhaltsrechtsreform macht 2,2 Millionen Kinder arm


Berlin, 16. März 2007

2,2 Millionen Kinder von Alleinerziehenden in Deutschland sind unterhaltsberechtigt. 95 Prozent von ihnen beziehen Unterhalt bis zu 135 Prozent des Regelbetrages. Diese Kinder sind von den neuen Unterhaltsregelungen betroffen.

Der neue Mindestunterhalt beträgt 304 Euro, aber Kinder unter sechs Jahren bekommen nach dem Willen des Gesetzgebers davon nur 87 Prozent. Das Kindergeld wird auf alle Beträge zur Hälfte angerechnet. Für alle diese Kinder bedeutet das eine Verringerung von bis zu 37 Euro im Monat im Vergleich zur derzeitigen Regelung.

Der Unterhalt wird mit 304 Euro auf einen Betrag an der Armutsgrenze festgelegt. Das ist nach Auffassung von Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und VAMV-Bundesvorsitzende, politisch das falsche Signal: "Während die betreuenden Elternteile dazu angehalten sind, ihrem Kind die bestmögliche Teilhabe an Bildungschancen, an Kultur, Freizeit und sozialer Integration zu ermöglichen, können sich die unterhaltspflichtigen Elternteile auf die Armutsgrenze zurückziehen".

Der Gesetzgeber versucht, das neue Unterhaltsrecht als "Weg aus der Armut" für Kinder darzustellen. Dieses Ziel wird nicht erreicht, da die Kinder weniger bekommen als vorher. Der Mindestbetrag lehnt sich an den Steuerfreibetrag für Kinder an: dieser wurde seit 1998 nicht maßgeblich erhöht. Erhöht haben sich aber die Heizkosten, die Ökosteuer und die Mehrwertsteuer. "Es scheint" so Edith Schwab "als wolle der Gesetzgeber durch das Herunterrechnen des Existenzminimums Kinder aus der Armut herausdefinieren."

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) spricht sich ausdrücklich gegen diese Verschlechterung aus. Der VAMV fordert eine Kindergrundsicherung von 450 Euro für alle Kinder. Dies ist das einzige Mittel, um Kinderarmut tatsächlich zu bekämpfen.