Banner Aktuelles

Aktuelles

Daten und Fakten

Gut: Kabinett verlängert Corona-Entschädigungen für Eltern – auch für Alleinerziehende


Berlin, 20. Mai 2020. Das Kabinett hat heute beschlossen, die Entschädigungen für berufstätige Eltern, die mangels Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können, zu verlängern. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers:

„Die Entschädigungen sind eine wichtige Unterstützung, wenn das Einkommen wegen fehlender Kinderbetreuung wegfällt. Wir begrüßen, dass nun auch für Alleinerziehende eine Anschlusslösung gefunden wurde: Da in Paarfamilien sowohl Mütter als Väter Anspruch auf die Entschädigung haben, kommen diese bislang zusammen auf zwölf Wochen, während für Alleinerziehende die Entschädigung aktuell nach sechs Wochen ausläuft. Alleinerziehende sollen nun statt sechs bis zu 20 Wochen Entschädigung erhalten, so wie auch Paarfamilien insgesamt auf bis zu 20 Wochen Anspruch kommen. Für Alleinerziehende, deren Vereinbarkeitsprobleme trotz Notbetreuung nicht gelöst sind, ist das eine wichtige Abfederung!

Wir appellieren, notwendige Nachbesserungen vorzunehmen und wenigstens Geringverdiener*innen mit 100 Prozent des bisherigen Entgelts abzusichern. Unterstützungsleistungen sollten außerdem so flexibel ausgestaltet sein, dass sie auch Eltern erreichen, die im Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung/Homeschooling vorübergehend auf Teilzeit gehen wollen. Es gibt bereits gute Vorschläge, wie beispielsweise ein Corona-Elterngeld."

Seit Ende März können Mütter und Väter, bei denen wegen der Kita- und Schulschließungen in der Pandemie das Einkommen wegfällt, eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent ihres Nettoverdienstes erhalten, maximal 2.016 Euro. Der Entschädigungsanspruch gilt allerdings nicht für Ferienzeiten und nicht für Eltern im Home Office.


Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.