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Corona-Elterngeld gute Idee für Alleinerziehende!


Berlin, 22. April 2020. Der Bundestag berät heute über das Elterngeld und Hilfen für Familien in Corona-Zeiten. Die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers, erklärt hierzu: „Die Aussicht auf noch monatelang geschlossene Kitas und eine nur schrittweise Öffnung von Schulen ist für Eltern eine enorme Belastung. Fehlende Kinderbetreuung, Homeoffice, Homeschooling und Einkommenseinbußen sind für Alleinerziehende die ultimative Zerreißprobe. Wir begrüßen die Forderungen aus der Opposition, ein Corona-Elterngeld einzuführen, bis Kitas und Schulen wieder voll in Betrieb sind. Dies könnte an die bestehende sechswöchige Entschädigungsregelung für Eltern anschließen und sollte Familien finanzielle Planungssicherheit geben, auch in den Ferien. Gut ist der Vorschlag, das Corona-Elterngeld in den ersten sechs Wochen zu 100 Prozent für alle zu leisten. Eltern mit geringen Einkommen können bereits jetzt bis zu 100 Prozent Lohnersatz bekommen, wenn sie Elterngeld beziehen. Es muss sichergestellt sein, dass ein Corona-Elterngeld mit einem Kündigungsschutz verbunden ist und auch für Arbeit im Home-Office greift. Wir fordern den Gesetzgeber auf, diesen guten Vorschlag aus der Opposition aufzugreifen.“

Bündnis 90/Die Grünen und die Linke fordern in Anträgen an den Bundestag, ein Corona-Elterngeld einzuführen. Mit einem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung sicherstellen, dass für Eltern im aktuellen Elterngeldbezug aufgrund von Corona keine Nachteile entstehen. Die FDP fordert begrüßenswerterweise in einem Antrag, den notwendigen Erwerbskorridor für den Partnerschaftsbonus im Elterngeld für Alleinerziehende anzupassen.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.