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Unterhaltsvorschuss: Riesenschritt in richtige Richtung


Berlin, 6. März 2017. In seiner Stellungnahme zur heutigen Anhörung zum Unterhaltsvorschuss im Haushaltsausschuss des Bundestages begrüßt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) die vorliegende Reform des Unterhaltsvorschusses als einen großen Schritt in die richtige Richtung: Die Aufhebung der willkürlichen Altersgrenze bis 12 und der bisherigen Begrenzung auf maximal 72 Monate Bezug ist überfällig, eine langjährige Forderung des VAMV wird damit umgesetzt.

Allerdings haben Kinder in der neuen Altersstufe ab 12 Jahren nach dem vorliegenden Gesetz nur einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie keine Leistungen nach dem SGB II erhalten oder ihre betreuenden Elternteile über ein Erwerbseinkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügen. Der VAMV bemängelt diesen Systembruch für Kinder über Zwölf: Obwohl Alleinerziehende ihrer Betreuungspflicht nachkommen, soll zukünftig ihr Einkommen geprüft werden, dabei ist es der Unterhaltspflichtige, dem der Staat einen Vorschuss auf den zu leistenden Barunterhalt gewährt. Das widerspricht der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt im Unterhaltsrecht. Der Bruch dieses Prinzips lenkt den Blick weg von der Verantwortung des barunterhaltspflichtigen Elternteils und schwächt damit den Prozess eines gesellschaftlichen Umdenkens.

Zudem bleibt der Handlungsbedarf bestehen, das Kindergeld statt vollständig lediglich hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen, wie es vor 2008 der Fall war. Der Unterhaltsvorschuss ist derzeit systematisch zu niedrig.

Die Änderungen sollen zum 1. 7. 2017 in Kraft treten.

Die vollständige Stellungnahme steht unten zum Download bereit.