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Daten und Fakten

Mehr Mut zu Gleichstellung und fairer Vereinbarkeit bitte!


Berlin, 5. April 2019. Das EU-Parlament hat gestern grünes Licht für eine Richtlinie zur Vereinbarkeit gegeben. Europaweit wird es zukünftig pro Elternteil Anspruch auf vier Monate Elternzeit geben, von denen jeweils zwei zu vergüten und nicht übertragbar sind.  Das soll dafür sorgen, dass Betreuungsaufgaben gerechter unter den Eltern aufgeteilt werden. In Deutschland haben Eltern schon heute einen Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit. Die Mitgliedstaaten haben rund drei Jahre Zeit, die verschiedenen Vorgaben in nationales Recht zu gießen. Auch eine Vatersschaftsfreistellung nach Geburt eines Kindes und Pflegetage sind in der Richtlinie verankert.


Europaweit bringt die neue Richtlinie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zwar einen großen Schritt voran. In Deutschland aber wird sich nichts ändern. Zu dieser Einschätzung kommen die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, der Deutsche Frauenrat, das Bundesforum Männer, das Zukunftsforum Familie und der Deutsche Gewerkschaftsbund in einer gemeinsamen Positionierung zur neuen Richtlinie.


Die Unterzeichnenden fordern die Bundesregierung auf, eigene gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben zu verbessern und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Sie machen dazu konkrete Vorschläge wie z. B. die geschlechtergerechte Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld, die Realisierung einer bezahlten Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt als eigenständige Leistung und die Einführung einer Pflegezeit mit angemessener Ausgleichszahlung.

Die gemeinsame Stellungnahme zur neuen Vereinbarkeitsrichtlinie der EU steht unten zum Download bereit.