Banner Aktuelles

Aktuelles

Daten und Fakten

Stärkung der Rechte von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren


Berlin, 8. Juni 2011. Die bei Trennung und Scheidung gerichtlich und außergerichtlich getroffenen Regelungen der Eltern in Bezug auf Umgang, Unterhalt und elterliche Sorge haben direkten Einfluss auf den Alltag der betroffenen Kinder. Um dabei dem Wohl der Kinder tatsächlich zu entsprechen, gilt es, die Beteiligung der Kinder im familienrechtlichen Verfahren weiter zu stärken. Dabei ist das Recht des Kindes bei Trennung der Eltern in den Mittelpunkt der Betrachtung zu rücken, nicht das Recht am Kind.

Zu diesem Ergebnis kam die diesjährige Fachtagung des Verbandes allein-erziehender Mütter und Väter (VAMV), die vom 3. bis 5. Juni in Mainz statt-gefunden hat.

Ziel der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens im Jahr 2009 war es, die Partizipation von Kindern zu stärken. Ohne entsprechende eigene Rechte ist dieses Ziel in der Praxis nicht ausreichend umzusetzen, so die Einschätzung von Dr. Barbara Schwarz, Juristin und Erziehungswissenschaftlerin. So haben Kinder zwar ein Anhörungsrecht, aber keine eigenen Antragsrechte. Sie können sich z. B. gegen Umgangsentscheidungen der Eltern/des Gerichts nicht zur Wehr setzen. Sie haben kein Recht, seitens des Gerichts bestellte Verfahrensbeistände abzulehnen, wenn diese ihre Interessen nicht bzw. nicht ausreichend vertreten. Die Eignung von Verfahrensbeiständen wird seitens des Gerichtes beurteilt, was in der Praxis dazu führt, dass erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Qualifikation der Beauftragten bestehen. Angemahnt werden deshalb verbindliche gesetzliche Qualitätsstandards und vor allem auch hier die Stärkung der Kinderrechte, so Schwarz.

Weiterbildungsbedarf für Familienrichter/innen machte Dr. Rohmann deutlich, Fachpsychologe für Rechtspsychologie an der Universität Tübingen. Es sei eine Herausforderung, in der Anhörung auf Kinder entsprechend ihres altersgemäßen Entwicklungsstandes einzugehen. Vielen Kindern sei ihre Rolle im Verfahren und in der Anhörung nicht ausreichend klar.

Der VAMV wird die Ergebnisse der Fachtagung in die Weiterentwicklung seiner politischen Forderungen einbringen.

Die 120 Delegierten aus der ganzen Bundesrepublik haben anlässlich ihrer Jahrestagung auch einen neuen Bundesvorstand gewählt: Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht aus Speyer, wurde mit großer Zustimmung in ihrem Amt als Bundesvorsitzende bestätigt. Stellvertretende Vorsitzende sind Erika Biehn und Angela Jagenow. Michael Priebe, Solveig Schuster, Martina Krahl, Ursula Theres und Runa Rosenstiel wurden wieder oder neu gewählt. Die neue Bundesgeschäftsführerin Miriam Hoheisel wurde im Rahmen der Tagung in ihr Amt eingeführt.