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Daten und Fakten

Armutszeugnis: Keine Erhöhung der Kinderregelsätze


Berlin, 27. September 2010. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat gestern die "neuen" Regelsätze im SGB II veröffentlicht. Für Kinder bleibt alles beim Alten: Das Statistische Bundesamt hat errechnet, dass Kinder sogar weniger benötigen als mit dem derzeitigen Regelsatz gezahlt wird. "Das Ergebnis monatelangen Rechnens ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung. Die gut 500.000 Kinder von Alleinerziehenden, die Sozialgeld beziehen, müssen weiterhin in Armut leben", so Edith Schwab, VAMV-Bundesvorsitzende.

Der Bildungsbedarf von Kindern soll künftig durch Gutscheine für Nachhilfe, Musikunterricht und Sportvereine abgedeckt werden. Allein durch Gutscheine sei es möglich, dass "die Leistungen den hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen unmittelbar zukommen", so der Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums. "Das Misstrauen gegenüber allen Eltern, die SGB- II-Leistungen beziehen, ist nicht gerechtfertigt. Eltern brauchen Geld statt Gutscheinen, denn sie kennen ihre Kinder am besten und wissen, was sie am dringendsten brauchen", kommentiert Edith Schwab.      

Im Februar 2010 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Ermittlung der Regelsätze im SGB II verfassungswidrig ist. Das oberste Gericht forderte den Gesetzgeber auf, in einem transparenten und sachgerechten Verfahren den tatsächlichen Bedarf von Kindern und Erwachsenen zu berechnen. Zudem bemängelten die Richter/innen die Ableitung der Kinder- von den Erwachsenenbedarfen und die fehlenden Beträge für Bildung. Der Staat sei verpflichtet, die materielle Voraussetzung für ein menschenwürdiges Dasein zu schaffen, so das Urteil. 

Die Existenzsicherung eines Kindes kann nur durch eine Kindergrundsicherung, die unabhängig vom Erwerbstatus der Eltern gezahlt wird, gewährleistet werden. Der VAMV fordert deshalb für jedes Kind eine Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro monatlich. "Nur so ist sicher gestellt, dass alle Kinder die gleichen Startchancen haben. Damit wäre ein menschenwürdiges Existenzminimum für alle Kinder realisiert, so wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hat", erläutert die Vorsitzende Edith Schwab.