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Grund zur Sorge: Leutheusser-Schnarrenberger plant Reform des Sorgerechts für Nichtverheiratete


Prozessauftakt im Kindbett: Zum Wohle des Kindes?

Berlin, 28. Juli 2010. Mitten im Sommerloch macht Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Vorschlag, das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern in einem zentralen Punkt massiv zu verändern: Künftig soll bei der Geburt eines Kindes das Sorgerecht automatisch an beide Eltern fallen. Wenn eine ledige Mutter das Sorgerecht nicht mit dem Vater des Kindes teilen möchte, muss sie vor Gericht ziehen und entsprechende Gründe darlegen. Bisher haben ledige Mütter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht. Mit einer Erklärung beim Jugendamt können die Eltern das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Unabhängig davon hat jedes Kind ein eigenständiges Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 das Veto der Mütter und den Status der Väter akzeptiert. Damit könne ein langwieriger Streit der unverheirateten Eltern vermieden werden,  der dem Kindeswohl eher schade, so das Urteil. Um wissenschaftlich fundierte Aussagen zur Frage der gemeinsamen Sorge nicht verheirateter Eltern machen zu können, beauftragte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung mit einer Forschung zu diesem Thema. Der abschließende Bericht wird im September 2010 vorliegen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in seinem Urteil im Dezember 2009 die deutsche Rechtssprechung nur in einem Detail korrigiert: Auch für nicht verheiratete Väter müsse die Möglichkeit offen gelassen werden, die gemeinsame Sorge einzuklagen.

Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß der Bundesjustizministerin nicht nur vollkommen unverständlich, er trägt sogar den haut goût einseitiger Ideologisierung. "Alleinerziehenden Müttern und damit auch ihren Säuglingen würde durch diese Gesetzesänderung zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, welches jeder Mutter einen Anspruch zugesteht auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft, wird                    konterkariert ", so die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht Edith Schwab. Zu Streitigkeiten um das Sorgerecht kommt es nur in Fällen, in denen die Eltern keine einvernehmliche Lösung finden. "In dieser bereits oft belastenden Situation kann das alleinige Sorgerecht die bessere Alternative sein und für die nötige Ruhe, vor allem für die Kinder, sorgen", so Edith Schwab.

Das Umgangsrecht bleibt davon vollkommen unangetastet. Alle Eltern, unabhängig von der Familienform, haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Das Problem liegt tatsächlich aber ganz woanders: Ein großer Teil der Väter nimmt das Umgangsrecht nicht oder nicht regelmäßig wahr. "Entgegen der geäußerten Ansicht der Ministerin verbessert das Sorgerecht von Vätern für sich allein gesehen nicht die Situation der Kinder, wenn es völlig abgekoppelt von jeglicher Übernahme von Verantwortung und Empathie für das Kind daher kommt. Die Annahme des Bundesverfassungsgerichts, dass diese Väter seit der Reform 1998 ohne weiteres die gemeinsame Sorge mit Zustimmung der Mutter erwerben können, ist bisher nicht widerlegt ", so Edith Schwab.   

Mit diesem Vorstoß schießt die Ministerin weit über das durch die Gerichte vorgegebene Ziel hinaus, düpiert das Bundesverfassungsgericht und setzt sich über die wissenschaftlichen Erkenntnisse des von ihrer Vorgängerin Frau Ministerin Brigitte Zypries erteilten Forschungsauftrags zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern hinweg. Der Stress für alleinerziehende Mütter und ihre Kinder ist damit in vielen Fällen vorprogrammiert. Ohne den Abschlussbericht des Forschungsauftrags abzuwarten, will sie das Sorgerecht im Alleingang "modernisieren". Aber der Wille der Ministerin, modern sein zu wollen und das Sommerloch zu füllen, wird dem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht.