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Daten und Fakten

Stellungnahme zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung


Eine der geplanten Neureglungen betrifft Kinder, deren getrennte Eltern beide im SGB II leben. Der Referentenentwurf sieht eine grundsätzliche Zuordnung des Kindes zu der Bedarfsgemeinschaft vor, wo es sich überwiegend aufhält. Das Sozialgeld verbleibt dann vollständig in diesem Haushalt, was der VAMV als sinnvoll begrüßt, da Bedarfe des Kindes für Grundausstattung, Fixkosten etc. am Lebensmittelpunkt stets anfallen. Das richterrechtliche Institut der sogenannten temporären Bedarfsgemeinschaft würde damit abgeschafft. Bei annähernd gleicher Aufenthaltsdauer, also im Wechselmodell, soll das Kind zukünftig beiden Bedarfsgemeinschaften zugeordnet werden. In der Folge würde das Sozialgeld fürs Kind jeweils pauschal hälftig ausgezahlt. Der Referentenentwurf geht bereits von einem Wechselmodell aus, wenn das Kind mindestens zu einem Drittel vom getrennt lebenden Elternteil betreut wird.
Eine Zuordnung zu zwei Bedarfsgemeinschaften, ohne das ein echtes Wechselmodell vorliegt, lehnt der VAMV entschieden ab.


Eine hälftige Aufteilung des Sozialgeldes würde für beide Elternhaushalte bedeuten, dass sie die Existenzsicherung ihres Kindes nicht gewährleisten können. Denn um einem Kind mit Aufenthalten in zwei Haushalten alles Notwendige bereit stellen zu können, müssen typische Mehrkosten gedeckt werden. Sowohl die aktuelle Rechtslage als auch die geplante Neuregelung stehen für eine Mangelverwaltung, die eine Unterdeckung des kindlichen Existenzminimums von Kindern in Trennungsfamilien regelmäßig in Kauf nimmt. Auch eine hälftige Aufteilung des Sozialgeldes deckt diese Mehrkosten nicht ab, denn sie fallen zusätzlich an.

Der VAMV fordert den Gesetzgeber in Anerkennung eines bestehenden unabwendbaren höheren Bedarfes für die Sicherstellung der Existenzsicherung von Kindern in beiden Haushalten getrennt lebender Eltern auf, einen Umgangskinder-Mehrbedarf in Form pauschalisierter und gestaffelter Zuschläge einzuführen.

Der VAMV begrüßt, dass zukünftig Leistungen der Ausbildungsförderung und Grundsicherung für Arbeitssuchende kombiniert werden können. Langfristig sollte aus Sicht des VAMV jedoch die Ausbildungsförderung existenzsichernd ausgestaltet werden.

Die vollständige Stellungnahme steht unten als Download bereit.