Banner Aktuelles

Aktuelles

Daten und Fakten

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts


Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgelegt. Der VAMV begrüßt es sehr, dass sich das BMJV mit der Qualität gerichtlicher Gutachten und der Auswahl von Sachverständigen durch die Gerichte - insbesondere in familiengerichtlichen Verfahren - beschäftigt.

Insgesamt beurteilt der VAMV den vorliegenden Entwurf allerdings als zu schwach, um wirkliche Änderungen herbeizuführen. Durch die einseitige Verstärkung des Drucks auf die Sachverständigen in Folge von Fristsetzung, Überwachung durch das Gericht und Androhung von Ordnungsgeld bei Fristversäumnis besteht die Gefahr, dass die Qualität der Gutachten, die auf der anderen Seite durch den Entwurf nicht ausreichend gesetzlich vorgeschrieben und abgesichert wird, noch weiter sinkt.

Um dies zu vermeiden, fordert der VAMV, Anforderungen an fachliche Standards und Qualitätskriterien für die Inhalte von Gutachten zeitgleich mit dem Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts durch rechtsverbindliche Verweisung auf entsprechende, in Zusammenarbeit mit Berufsverbänden erarbeitete Qualitätsstandards für Gutachten gesetzlich festzulegen und als Sachverständige nur Gutachter/innen zuzulassen, die neben den im Referentenentwurf aufgeführten beruflichen Qualifikationen eine Weiterbildung zum zertifizierten Rechtspsychologen/zur zertifizierten Rechtspsychologin oder eine vergleichbare Weiterbildung besitzen. Zugleich muss die Ausbildung von Familienrichter/innen insoweit obligatorisch enthalten, dass diese zur Auswahl geeigneter Sachverständiger, zur Formulierung sinnvoller Beweisfragen, zur eigenständigen Bewertung der Gesamtsituation und der Fachlichkeit des Gutachtens und last but not least zum Setzen angemessener Fristen und ihrer Überwachung befähigt werden.

Zusätzlich ist es gerade in familienrechtlichen Verfahren aus Sicht des VAMV unabdingbar, dass sowohl Sachverständige als auch Richter/innen Grundkenntnisse über gewaltbelastete Familiensysteme besitzen, die sie befähigen, Sachverhalte mit häuslicher Gewalt und/oder sexuellem Missbrauch zu erkennen und richtig einzuschätzen. Auch dies sollte durch gesetzliche Anforderungen sichergestellt werden.

Zugleich sieht der Entwurf eine mit dem Sachverständigenrecht nicht in Zusammenhang stehende Änderung des Anschlussbeschwerderechts in Ehescheidungsverfahren in § 145 FamFG vor. Diese Änderung lehnt der VAMV ab, weil sie sich zulasten des bedürftigen Ehegatten auswirken kann, wenn dessen Absicherung durch den Versorgungsausgleich nachträglich nicht rechtskräftig wird.