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Daten und Fakten

Bundesrat zieht Damoklesschwert der Unterhaltsvorschusskürzung zurück


Berlin, 4. Juni 2010. Die Inanspruchnahme neuer Lebenspartner/innen von Alleinerziehenden ist vom Tisch. Das entschied am heutigen Freitag der Bundesrat. Auch Kinder von Alleinerziehenden in nichtehelichen Lebensgemeinschaften werden weiterhin Unterhaltsvorschuss beziehen: Der Bundesrat hat das Gesetz zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Vollzugs im Unterhaltsvorschussrecht in einer abgeänderten Fassung angenommen. Übrig bleibt damit von der Gesetzesinitiative Baden-Württembergs nur die Einführung eines automatisierten Datenabgleichs und Kontenabrufs zur Verbesserung der Informationsmöglichkeiten der Unterhaltsvorschussstellen. Damit soll der Rückgriff des Staates bei den leistungsfähigen unterhaltspflichtigen Eltern verbessert werden.

Neuer Partner oder Geld fürs Kind? Vor diese Entscheidung wollte Baden-Württembergs Sozialministerin die Alleinerziehenden - zu über 90 Prozent Mütter - stellen. Um die Ausgaben der Länder für den Unterhaltsvorschuss zu senken, sollte er Kindern von Alleinerziehenden, die mit neuen Lebenspartner/innen zusammenleben, künftig verwehrt werden. Dies sozusagen in Anlehnung an die im Sozialrecht übliche Einordnung in "Bedarfsgemeinschaften".

Angesichts der Tatsache, dass Kinder, die allein auf die Existenzsicherung durch die Mutter angewiesen sind, alle Lasten der Geschlechterungerechtigkeit und Familienunfreundlichkeit des Arbeitsmarktes mittragen müssen, ist es eine solidarische Notwendigkeit, dass der Staat diese Kinder wenigstens im Bereich des Mindestunterhalts vom Risiko der Un-terhaltseintreibung freistellt. Hier zu sparen, kann nicht der richtige Ansatz sein.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter reagierte erfreut auf die Entscheidung des Bundesrates. "Die Länder haben die richtige Entscheidung getroffen und einem reinen Kostendämpfungsgesetz ihre Zustimmung versagt. Damit haben sie der Bedeutung des Unterhaltsvorschusses als familienpolitischem Instrument Rechnung getragen" sagte Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbandes. "Die Initiative Baden-Württembergs wollte aus schnöden Sparerwägungen heraus Grundsätze des Sozialrechts unbesehen in die Familienpolitik tragen. Dass dies nicht gelungen ist, ist für alle Alleinerziehenden eine große Erleichterung".