Banner Aktuelles

Aktuelles

Daten und Fakten

Stellungnahme zum Entwurf des "Starke-Familien-Gesetzes"


Berlin, 27. November 2018. Der VAMV begrüßt grundsätzlich den Willen der Bundesregierung, gegen Kinderarmut vorzugehen. Das Starke-Familien-Gesetz soll hierfür den Kinderzuschlag sowie das Bildungs- und Teilhabepaket verbessern. Trotz guter Ansätze wird der Entwurf jedoch das Ziel, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, nicht erreichen. Nachbesserungsbedarf besteht aus der Perspektive von Alleinerziehenden vordringlich bei der Anrechnung des Kindeseinkommens. Die 100 Euro Grenze für unberücksichtigtes Kindeseinkommen muss entfallen. Zwar sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen bei der Anrechnung von Kindeseinkommen auf den Kinderzuschlag vor, die unterm Strich aber nicht ausreichen. Denn die geplante Regelung kann nicht einmal die seit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017 bestehende Schlechterstellung von Einelternfamilien mit älteren Kindern aufheben, die zuvor Wohngeld und Kinderzuschlag parallel beziehen konnten.

Alleinerziehende haben von der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes in 2017 eine finanzielle Verbesserung erwartet. Ferner muss die Bundesregierung auch die Schnittstelle zwischen Unterhaltsvorschuss und Wohngeld reformieren, damit Einelternfamilien von den unterschiedlichen staatlichen Leistungen zur Unterstützung von Geringverdiener*innen in vollem Umfang profitieren können.

Die Stellungnahme des VAMV zum Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe ("Starke-Familien-Gesetz") steht unten zum Download bereit.