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Daten und Fakten

Menschenwürde gilt auch für Kinder: Bundesverfassungsgericht korrigiert Kinderregelsatz


Berlin, 9. Februar 2010

Kinder sind nicht 0,6 Erwachsene. Diese Kritik des Verbands
alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) am Kinderregelsatz hat das Bundesverfassungsgericht heute bestätigt. Es hat die Ermittlung der Regelsätze als nicht mit der Menschenwürde ver-einbar bezeichnet.

Für die gut 500.000 Kinder von Alleinerziehenden im Sozialgeldbezug ist das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Hoffnungsschimmer.

"Die Bundesregierung hat es nun schwarz auf weiß: die Regelsätze sind verfassungswidrig", so die Bundesvorsitzende des VAMV, Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht. "Die richtungweisende Entscheidung muss nun fachgerecht umgesetzt werden. Eine Schätzung ins Blaue hinein, wie es das Bundesverfassungsgericht genannt hat, wird nun nicht mehr möglich sein", so die Vorsitzende weiter.

Bereits vor sieben Jahren hatte das Statistische Bundesamt die durchschnittlichen Kosten für Kinder auf 550 Euro beziffert. Der Kinderregelsatz liegt heute bei 215 Euro bis 287 Euro. Die Bundesvorsitzende: "Es ist offensichtlich, dass die Kinderregelsätze zu gering und falsch berechnet sind. Aber eine Erhöhung der Regelsätze wird nichts an der relativen Kinderarmut ändern. Es ist absurd, die Existenz von Kindern über die Grundsicherung für Arbeitssuchende zu sichern. Kinder können keine Arbeit suchen, denn Kinderarbeit ist verboten. Nur mit der Kindergrundsicherung können wir Kinderarmut bekämpfen." 

Die Kindergrundsicherung koppelt Kinder vom Erwerbsstatus ihrer Eltern ab und würde damit auch dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung gerecht. "Ein Existenz sicherndes Kindergeld in Höhe von 500 Euro gewährleistet, dass alle Kinder das gleiche Anrecht auf Bildung, Kleidung, Ernährung, Wohnen und Freizeit haben. Das wäre eine juristisch einwandfreie Verwirklichung des Gleichheitsgrundsatzes", resümiert die Bundesvorsitzende das heutige Urteil.