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Daten und Fakten

Kinderregelsätze: Pfennigfuchserei in Karlsruhe


Berlin, 20. Oktober 2009

Gut 50 Prozent der Kinder im Hartz IV-Bezug sind Kinder von Alleinerziehenden. Die heute beginnende Verhandlung am Bundesverfassungsgericht über die Regelsätze im SGB II sind für sie besonders wichtig. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) bewertet die Debatte um den Kinderregelsatz als notwendig - sie offenbart grundsätzliche Mängel der deutschen Kinder- und Familienpolitik.

Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV: "Die Verhandlung in Karlsruhe macht klar, dass es sich beim Kinderregelsatz um Pfennigfuchserei handelt. Die willkürliche Ableitung des Bedarfs von Kindern vom ohnehin unterdeckenden Erwachsenenregelsatz kritisiert der VAMV seit langem. Beim Streit um Kinderschuhe, Geodreieck und Turnbeutel wird aber vor allem Eines klar: der Staat vernachlässigt seine Fürsorgepflicht in wesentlichen Bereichen. Die Abschaffung der Lernmittelfreiheit, der Mangel an flächendeckender ganztägiger und kostenfreier Bildung und Betreuung für Kinder und die Studiengebühren machen deutlich, dass da gespart wird, wo sich die Gesellschaft selber schadet. Da, wo es darauf ankommt, bei der Bildung nachwachsender Generationen wird um jeden Buntstift diskutiert. Das ist ein Armutszeugnis."

Der VAMV fordert seit vielen Jahren eine einheitliche Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro für jedes Kind. Eine Existenzsicherung, die als Anspruch des Kindes ausgestaltet ist und alle bisherigen finanziellen Leistungen vereint, koppelt Kinder von der Diskussion um 'Bedarfsgerechtigkeit' ab.

"Dadurch, dass Kinder heute im Erwachsenensystem 'Hartz IV' mitversorgt werden, entsteht das Missverhältnis. Eine 'Grundsicherung für Arbeitssuchende' bindet Kinder immer an den Erwerbsstatus ihrer Eltern und geht an ihren Bedürfnissen vorbei" kritisiert die Bundesvorsitzende, Fachanwältin für Familienrecht. "In einer Wissensgesellschaft sind wache, neugierige und engagierte Kinder der größte Schatz den wir haben. Da sollten wir nicht um  Winterstiefel streiten, sondern angemessen und gleichberechtigt handeln. Bedarfsgerecht für Kinder ist, was ihnen ein Aufwachsen ohne Armut und Mangel ermöglicht."