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Daten und Fakten

VAMV lehnt Betreuungsgeld ab


Stellungnahme des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e. V. (VAMV) zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz)

Berlin, 11. September 2012. Der VAMV nimmt aus Anlass der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zum Betreuungsgeldgesetz am 14.09.2012 die Gelegenheit wahr, zum vorliegenden Gesetzesentwurf unaufgefordert Stellung zu nehmen.

Der Gesetzgeber sieht vor, ab 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro und ab 2014 in Höhe von 150 Euro für diejenigen Eltern einzuführen, die im zweiten und dritten Lebensjahr ihres Kindes/ ihrer Kinder keinen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen.Der VAMV lehnt die Einführung einer familienpolitischen Leistung für die Nichtinanspruchnahme eines öffentlich bereit gestellten Betreuungsplatzes ab. Das geplante Betreuungsgeld stellt aus Sicht des VAMV einen Anreiz für Mütter dar, auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten. Damit steht es der Förderung einer dauerhaften existenzsichernden Erwerbstätigkeit von Frauen über den Lebensverlauf hinweg diametral entgegen. Die negativen Auswirkungen dieser familien- und arbeitsmarktpolitischen Inkonsistenzen - erhöhtes Armutsrisiko nach Trennung und Scheidung sowie das Risiko, in Altersarmut zu landen - gehen zu Lasten von Alleinerziehenden und ihren Kindern.

Die vollständige Stellungnahme steht unten als Download für Sie bereit.