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Daten und Fakten

BGH-Urteil zum nachehelichen Betreuungsunterhalt:Grundsatz der Eigenverantwortung ohne Ganztagsschule ist wie Seiltanz ohne Netz!


Berlin, 17. April 2009

Auch die nun veröffentlichte ausführliche Begründung des BGH zu seinem Urteil zum nachehelichen Betreuungsunterhalt vom 18. März 2009 bringt wenig Licht in die Frage, wie die Alleinerziehenden mit dem an sich begrüßenswerten Grundsatz der Eigenverantwortung, den der BGH mit seinem Urteil vom 18. März in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt hat, umgehen sollen.

Die gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben ist eine langjährige Forderung des VAMV. Die Realität sieht leider anders aus:

Von Arbeitnehmern wird zunehmend Flexibilität gefordert, besonders in Bezug auf die Arbeitszeiten. Bei Schichtarbeit und Reisetätigkeiten wird dieses Problem besonders deutlich. Nur wenige Arbeitgeber sind bereit, den Bedürfnissen alleinerziehender Elternteile entgegenzukommen.

 Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die Alleinerziehenden die notwendige Flexibilität gewähren, die diese zum entlasteten und unbesorgten Arbeiten brauchen, sind rar. "Auf die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes kommt es erst dann nicht mehr an, wenn das Kind ein Alter erreicht hat, in dem es zeitweise sich selbst überlassen werden kann" führt der BGH in seiner Urteilsbegründung aus. Welches Alter das ist, wird der Beurteilung durch die Gerichte überlassen. Der Gesetzgeber hätte das Pferd andersherum aufzäumen und vor einer fortschrittlichen Unterhaltsgesetzgebung mindestens durch ein flächendeckendes, kostenfreies Ganztagsschulsystem dafür sorgen müssen, dass sich diese Frage in diesem Umfang gar nicht erst stellt.

 Noch nicht einmal jede fünfte allgemein bildende Schule stellt heute Ganztagsangebote zur Verfügung, ganz zu schweigen von flexiblen, erweiterten Öffnungszeiten. "Der vorherrschende Schultyp ist die Halbtagsschule, die darauf baut, dass das Kind mittags von der Mutter mit dem Essen erwartet wird und ebendiese Mutter am Nachmittag Vokabeln abhört und das Kind zum Musik- oder Sportunterricht fährt" resümiert Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter. "Unter diesen Voraussetzungen haben Alleinerziehende es schwer, die Vorgaben des neuen Unterhaltsrechts zu erfüllen." Der Verband alleinerziehender Väter und Mütter nimmt deshalb die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Anlass, seine schon seit Jahren gestellte Forderung nach einem flächendeckenden und kostenfreien Ganztagsschulangebot zu erneuern.