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VAMV fordert: voller Kinderbonus für alle


Berlin, 9. Februar 2009

Der mit dem Konjunkturpaket II geplante Kinderbonus von 100 Euro soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf auf den Unterhalt angerechnet werden. Unterhaltsberechtigte Kinder sind damit gegenüber allen anderen Kindern benachteiligt. Sie erhalten statt 100 Euro nur 50 Euro Kinderbonus. Bei volljährigen Kindern wird der Kinderbonus voll auf den Unterhalt angerechnet. Sie erhalten statt 100 Euro Kinderbonus 0 Euro Kinderbonus.

Unterhaltsberechtigte Kinder der ersten Altersstufe bekommen im Auszahlungsmonat des Kinderbonus statt 199 Euro Kindesunterhalt nur 149 Euro Kindesunterhalt. 50 Euro Kinderbonus verbleiben bei den Unterhaltspflichtigen. Volljährige unterhaltsberechtigte Kinder beziehen im Auszahlungsmonat statt  268 Euro nur 168 Euro Kindesunterhalt. Der Grund: Die Einmalzahlung soll unterhaltsrechtlich wie Kindergeld behandelt werden.

"Nachdem die Kinder von Alleinerziehenden schon bei der Kindergelderhöhung leer ausgehen, soll nun auch der Kinderbonus auf den Unterhalt angerechnet werden. Diese Benachteiligung ist nicht zu rechtfertigen. Wenn der Kinderbonus den Kindern zugute kommen soll, dann dürfen die Unterhaltspflichtigen ihn nicht vom Unterhalt abziehen. Die Leistung heißt ja nicht Unterhaltspflichtigenbonus" so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. "Für die Kinder von Alleinerziehenden ist der Kinderbonus somit bestenfalls 50 Cent je 1 Euro wert. Dies ist eine krasse Benachteiligung" so die Vorsitzende weiter.

Der Gesetzentwurf enthält eine Ausnahmeregelung für diejenigen, die einkommensabhängige Sozialleistungen oder Unterhaltsvorschuss beziehen. In diesen Fällen wird der Kinderbonus nicht als Einkommen gewertet und auch nicht angerechnet. Der VAMV fordert, dass die Ausnahmeregelung auch auf unterhaltsberechtigte Kinder ausgeweitet wird.