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Daten und Fakten

Hartz IV verfassungswidrig? 1 Kind ist nicht 0,6 Erwachsene


Berlin, 31. Oktober 2008

Erneut riskiert die Bundesregierung eine Zurechtweisung durch das Bundesverfassungsgericht. Die Regelsätze verletzten den Gleichheitsgrundsatz, den Schutz der Familie und die Menschenwürde befindet das hessische Landessozialgericht. Alleinerziehende sind überproportional betroffen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) kritisiert die Regelsätze seit vielen Jahren als zu gering und willkürlich ermittelt.

"Wieder einmal wird Karlsruhe Berlin den Weg weisen. Es ist nicht hinnehmbar, dass gut zwei Millionen Kinder seit fast vier Jahren in einer verfassungswidrigen Situation leben. Wie lange will die Bundesregierung zusehen, ohne zu handeln?" fragt Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und Bundesvorsitzende des VAMV. "Das Urteil des hessischen Landessozialgerichts bringt die sozialpolitischen und familienpolitischen Versäumnisse der letzten Jahre auf den Punkt. Ein Großteil der Familien wurde in der Euphorie um Geburtenförderung und Erfolgsfaktoren einfach abgehängt."

631.000 Alleinerziehende beziehen Hartz-IV-Leistungen. Etwa 45 Prozent der Kinder von Alleinerziehenden leben in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II. Sie haben nicht einmal drei Euro pro Tag, um etwas zu essen. Neue Winterstiefel, Schulbücher, Sportangebote und Freizeitgestaltung fallen für diese Kinder weitgehend aus. Die Kindergelderhöhung wird bei ihnen nicht ankommen, da das Kindergeld auf den Regelsatz angerechnet wird.

"Wir brauchen mehr als eine Armutsrhetorik. Das Urteil ist eine klare Handlungsaufforderung. Der VAMV hat das Konzept der Kindergrundsicherung entwickelt, das Kinder unabhängig von ihren Eltern fördert. Eine konsequente Entscheidung gegen Kinderarmut muss heißen, die Kinder aus dem SGB-II-System herauszuholen" so Edith Schwab.

Zahlreiche Studien belegen, dass die Kategorisierung von Kindern über den Erwerbsstatus ihrer Eltern zu einer Manifestierung von Armut führt. Kinder werden im SGB II nicht nur finanziell wie kleine Erwachsene behandelt, sie sind darüber hinaus auch von den Regelungen und Sanktionen mit betroffen. Der VAMV fordert deshalb, Kinder über eine eigenständige Kindergrundsicherung von mindestens 450 Euro abzusichern.