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Daten und Fakten

Elterngeld: Man sieht nur, was man sehen will


Berlin, 30. Oktober 2008

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) zieht eine kritische Bilanz zum Elterngeld. Der gestern veröffentlichte Evaluationsbericht stellt das Elterngeld als vollen Erfolg dar. Die Situation Allein-erziehender wird im Bericht fast vollständig ausgelassen.  

Die Tatsache, dass 75 Prozent der Alleinerziehenden im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes mindestens eine Transferleistung (ALG II, Sozialgeld, Wohngeld oder ALG I) bezogen hat, deutet darauf hin, dass das Elterngeld in seiner Wirkung nicht bei den Alleinerziehenden ankommt.

"Man sieht bekanntlich nur, was man sehen will" kommentiert Edith Schwab, Bundesvorsitzende, den Bericht: "Evaluation heißt aber auch, die Schwachstellen eines Gesetzes zu überprüfen. Wenn jedoch die Situation der Alleinerziehenden nicht vorkommt, kann auch keine realistische Einschätzung erfolgen. Und ohne realistische Einschätzung ist keine Verbesserung möglich", so die Bundesvorsitzende.

Der Bericht selbst sieht trotz der offensichtlichen Defizite keinen Handlungsbedarf für eine Reform des Elterngeldes. Änderungen werden lediglich im bereits durch das erste Änderungsgesetz vorgesehenen
Rahmen für nötig gehalten. Das erste Änderungsgesetz beinhaltet einen Mindestbezugszeitraum von zwei Monaten und einen Elternzeitanspruch für Großeltern, wenn die Eltern des Kindes minderjährig oder in der allgemeinen Schulausbildung sind. Geringverdiener/innenhaushalte und Mehrkindfamilien würden, so der Bericht, zielgenau unterstützt. Alleinerziehende finden keine Erwähnung – das wohl mit politischen Kalkül: hier würde sich ein deutlicher Änderungsbedarf abzeichnen.

Der VAMV fordert einen Existenz sichernden Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe der Armutsrisikogrenze. Die Partnermonate müssen für Alleinerziehende unabhängig vom Sorgerechtsstatus zugänglich sein.