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Daten und Fakten

BMJ Forschungsprojekt "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" spricht für das Antragsmodell Bewertung der Ergebnisse des Vorgezogenen Endberichts vom 30.11.2010


Berlin, 27. Januar 2011. Nahezu zeitgleich sind im Januar 2011 der Vorgezogene Endbericht des im Auftrag des BMJ durchgeführten Forschungsprojektes "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" und ein "Kompromissvorschlag" der Bundesjustizministerin für eine zukünftige gesetzliche Regelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern veröffentlicht worden. Wie der "Kompromissvorschlag" im Einzelnen aussehen soll, kann auf der Homepage des BMJ im Dokument "Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern - Fragen und Antworten" nachgelesen werden.

 Bei genauerem Hinsehen handelt es sich jedoch nicht wirklich um eine Mischform aus den beiden bisher diskutierten Modellen, sondern um das Widerspruchsmodell, dessen "Kompromiss" darin besteht, dass die beiden im Grundmodell der Widerspruchslösung noch offen gelassenen Aspekte "gemeinsame Sorge von Anfang an" und die Möglichkeit der Mutter "binnen einer Frist" Widerspruch einlegen zu können, konkreter ausgeführt wurden: "Von Anfang an" bedeutet nun, "sobald die Vaterschaft geklärt ist und der Vater eine Sorgeerklärung abgegeben hat". Die Frist der Mutter für den Widerspruch beträgt laut "Kompromissvorschlag" acht Wochen.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) ist der Ansicht, dass die Forschungsergebnisse des Endberichts gegen eine Widerspruchslösung sprechen - und damit auch gegen die von der Justizministerin vorgeschlagene "Kompromissvariante" der Widerspruchslösung.

Folgende Dateien stehen unten zum Download für Sie bereit:

  • vollständige Bewertung des VAMV zum Endbericht
  • Formulierungsvorschlag des VAMV zur gesetzlichen Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
  • die VAMV-Position zur Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern und das
  • Schaubild zur VAMV-Position