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Daten und Fakten

Über Köpfe die hinweg: Auf dem Weg zum Bildungsgipfel geht Familien die Luft aus


Berlin, 21. Oktober 2008

Morgen, am 22. Oktober 2008 ruft Bundeskanzlerin Angela Merkel zum
Bildungsgipfel nach Berlin. Bund und Länder wollen sich dort treffen, wobei noch
nicht geklärt ist, welche genauen Ziele der Gipfel hat. Bildung sei, so die Kanzlerin, ein Schlüsselthema für unsere Gesellschaft.

Für viele Familien stimmen die Rahmenbedingungen nicht, um an Bildung
teilzunehmen. Sie sind aufgrund ihres geringen Einkommens nicht in der Lage,
Gebühren dafür zu bezahlen:

Bereits 2007 stellte das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln fest, dass für
Familien mit gleichem Einkommen die Gebühren für Kindertagesbetreuung
regional um mehr als 1.000 Euro schwanken. Bildung ist so bereits im
Kleinkindalter eine Kostenfrage. Der VAMV fordert die kostenfreie ganztägige
Bildung von Kindern ab ihrer Geburt.

Die Ungleichheit im Zugang zu Bildungschancen verstärkt sich mit dem
Schuleintritt. Die faktische Abschaffung der Lernmittelfreiheit in vielen
Bundesländern führt zu massiven Belastungen für arme Familien. Hinzu kommen
Kopierpauschalen und Arbeitshefte, die nicht wieder verwendet werden können. Diese Belastungen fallen für alle Eltern pauschal und unabhängig von ihrem finanziellen Status an, haben jedoch dramatische Auswirkungen für
einkommensarme Familien. Arme Kinder werden dadurch, so die world vision
Kinderstudie, bereits im Grundschulalter nach unten durchgereicht. Der VAMV
setzt sich seit vielen Jahren für die volle Lernmittelfreiheit ein, die jedes in der
Schule benötigte Material umfasst.

Was etwas kostet, ist nichts wert für Kinder und Jugendliche, die es sich nicht
leisten können. Dies gilt besonders für Studiengebühren, die die Bildungschancen von ökonomisch unterprivilegierten Jugendlichen massiv einschränken. Zu den ohnehin geringeren Chancen, in einem selektiven Schulsystem erfolgreich zu sein, kommen damit subtile Barrieren der Selbstselektion für junge Menschen. Die Abschaffung der Studiengebühren und eine staatlich finanzierte Kindergrundsicherung für Jugendliche bis zum berufsqualifizierenden Abschluss sind Mittel, um dieser Misere entgegen zu wirken.

Zeitgleich mit der Einführung von Studiengebühren hat die Bundesregierung den Bezug des Kindergelds um zwei Jahre gesenkt. Damit spart sie jährlich nahezu 1 Milliarde Euro. Die aktuelle Studie des BMBF bestätigt die Befürchtungen, dass vor allem junge Frauen und Kinder aus so genannten „bildungsfernen“ Schichten wegen der Studiengebühren kein Studium aufnehmen.

Zurzeit ist eine Petition beim Deutschen Bundestag anhängig, die der VAMV mit einer Unterschriftensammlung unterstützt. Innerhalb von einem Monat sind über 3000 Unterschriften eingegangen, die jetzt an den Petitionsausschuss weitergeleitet werden. Die Unterzeichner/innen unterstützen die Forderung, das Kindergeld wieder zu zahlen, bis die Kinder 27 Jahre alt sind und schließen sich der beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereichten Petition (AZ: Pet 2-16-08-850-041636) an.