Banner Aktuelles

Aktuelles

Daten und Fakten

Nicht als Tiger gestartet: Bundestag verabschiedet Kinderzuschlag


Berlin, 28. Juni 2008

Heute verabschiedet der Bundestag die Reform des Kinderzuschlags. Was nicht als Tiger gestartet ist, kann auch nicht als Bettvorleger landen - entsprechend mager fallen die Änderungen aus. Alleinerziehende können künftig zwischen dem Alleinerziehenden-Mehrbedarf des SGB II und dem Kinderzuschlag wählen. Im Vergleich zur vorhergehenden Lösung könnte dies den Kreis der Berechtigten geringfügig erweitern.

"Machen wir uns nichts vor, im Bereich des Kinderzuschlags sprechen wir immer noch von Familien in Armut. Daran können auch maximal 140 Euro nichts ändern. Gemeinsam mit dem Kindergeld wird nicht einmal das steuerliche Existenzminimum von Kindern erreicht" so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). "Die Bundesregierung bleibt hinter ihren Möglichkeiten zurück und schafft Maßnahmen, die sich auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner treffen. Was wir aber brauchen, ist ein Masterplan gegen Kinderarmut. Die Chance auf eine echte Armutsbekämpfung durch die Kindergrundsicherung wurde erneut vertan. Den Kinderzuschlag können wir höchstens als Interimslösung akzeptieren, der schärfste Armutslagen leicht vermindert" so die Vorsitzende weiter.

Die Hälfte der Kinder in Armut lebt in Einelternfamilien, derzeit sind sieben Prozent der Bezieher/innen des Kinderzuschlages alleinerziehend. Der Kindesunterhalt wird voll auf den Kinderzuschlag angerechnet, über der Untergrenze liegendes Elterneinkommen nur zu 50 Prozent. Der Kindesunterhalt ist in vielen Fällen jedoch Einkommen des außerhalb lebenden Elternteils. Kinder in Einelternfamilien werden dadurch diskriminiert, dass sie nicht mit beiden Eltern zusammenleben. Die Altersstufung der SGB-II-Regelsätze bildet sich nicht im Kinderzuschlag ab, so dass Kinder ab 14 Jahren voraussichtlich erneut in den Sozialgeld-Bezug geraten.

Der VAMV fordert die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von mindestens 450 Euro.