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Daten und Fakten

Bundesverfassungsgericht setzt Signal für die Zukunft: Hände weg von Zwangsmitteln im Familienrecht


Berlin, 1. April 2008

Mit dem heute verkündeten Urteil zum Umgangsrecht macht das
Bundesverfassungsgericht klar: Umgang unter Zwang dient in der Regel
nicht dem Kindeswohl. Was für umgangsverpflichtete Eltern gilt, die unwillig sind, ihr Kind zu sehen, sollte aber auch für Kinder gelten. Der VAMV plädiert ausdrücklich dafür, Kinder und Eltern gleichberechtigt zu behandeln: auch beim
Umgang.

Kinder, die den Umgang verweigern, werden in der Regel nicht Ernst
genommen. Es wird vom Gericht entweder ein begleiteter Umgang
angeordnet oder betreuende Eltern werden zur Herausgabe des Kindes
gezwungen, auch unter Androhung von Zwangsmitteln. Insbesondere bei
Kindern unter zehn Jahren wird eine persönliche Ablehnung nicht als
ausreichender Grund gewertet.

Im aktuellen Urteil wird mit zweierlei Maß gemessen: Kinder haben faktisch
keine Möglichkeit, ihr Recht auf Umgang zu verwirklichen. Umgangsunwillige Eltern können sich dadurch in der Regel ihren Pflichten entziehen. Wollen jedoch Kinder keinen Umgang, geht man davon aus, dass erzieherische Maßnahmen eine Bereitschaft zum Kontakt herstellen. Die anstehende Reform des familiengerichtlichen Verfahrens ist der richtige Zeitpunkt, um hier die Weichen neu zu stellen. Zwangs- und Ordnungsmittel zur Herstellung von Umgangskontakten müssen abgeschafft werden.