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Daten und Fakten

85 Tage neues Unterhaltsrecht - ein Schlag ins Wasser für Kinder


Berlin, 25. März 2008

Kinder stehen im neuen Unterhaltsrecht im ersten Rang: doch davon können sie sich nichts kaufen.

Die Zahl der Privatinsolvenzen wächst kontinuierlich. Nach Angaben der Schuldnerberatungsstellen, haben die beratenen Personen durchschnittlich 6.164 Euro Unterhaltsschulden (2006). Umgerechnet auf den Mindestunterhalt sind das 30 Monate, in denen die berechtigten Kinder von etwas anderem leben müssen. Ist ein/e Unterhaltspflichtige/r nicht leistungsfähig und der Unterhaltsvorschuss erschöpft, tragen Alleinerziehende die volle finanzielle Verantwortung für ihre Kinder.

Nach dem aktuellen Urteil des BGH umfasst der Mindestunterhalt die Kosten für einen Platz im Halbtageskindergarten. Eine neue Studie der des Instituts der deutschen Wirtschaft stellt fest, dass bereits dieser Kindergartenbesuch für ein Kind zwischen 0 und 1.600 Euro pro Jahr kostet. Bei 1.600 Euro wären vom Mindestunterhalt (202 Euro) bereits 133 Euro für den Kindergarten zu verwenden. Da bleiben 69 Euro für den restlichen Bedarf. Wenn ein Kind mehr als den Mindestunterhalt verlangt, muss es selbst beweisen, dass der/die Unterhaltspflichtige mehr bezahlen kann.

Bezieht die Einelternfamilie Arbeitslosengeld II, wird bei bedarfsdeckendem Unterhalt das volle Kindergeld auf den Bedarf des Elternteils angerechnet. Das Kindergeld wird jedoch bereits hälftig vom Unterhaltsbetrag abgezogen. Damit wird das Kindergeld eineinhalbfach verrechnet: hälftig mit dem Kindesunterhalt, und noch einmal voll mit dem ALG-II-Bedarf der Erwachsenen. Nach dem Unterhaltsrecht soll das Kindergeld für den Bedarf des Kindes verwendet werden.

Die Unterhaltsrechtsreform ändert nichts an der Vollstreckung der Unterhaltstitel. 498.384 Kinder haben 2006 Unterhaltsvorschuss bezogen. Das heißt, die Pflichtigen waren entweder nicht in der Lage oder nicht willens, den Unterhalt zu bezahlen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass viele Berechtigte sich zweimal überlegen, ob sie den konfliktiven Weg der Zwangsvollstreckung gehen. Unterhaltspflichtverletzung gilt nach wie vor als Kavaliersdelikt. Kinder, die keinen Unterhalt beziehen, müssen in Armut leben.

Der Schutz vor Armut ist Bestandteil der UN-Kinderrechtskonvention. Die Kindergrundsicherung von 450 Euro würde dieses Kinderrecht verwirklichen. Der entwürdigende Kampf um den Unterhalt, bei dem Kinder in der Regel verlieren, würde dadurch reduziert.

Wann wird die Situation von Kindern so Ernst genommen, dass die Politik endlich reagiert?