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Oma wird es nicht richten - Elterngeld der Realität anpassen


Berlin, 11. März 2008

Das Bundesfamilienministerium bessert das Elterngeld- und Elternzeitgesetz nach. Enthalten ist ein Elternzeitanspruch für Großeltern, wenn ihre minderjährigen Kinder selbst Kinder bekommen. Diese Großeltern erhalten kein Elterngeld. Wichtige Forderungen, wie der Existenz sichernde Mindestbetrag oder der uneingeschränkte Bezug der Partnermonate für Alleinerziehende wurden nicht aufgenommen.

"Hier gilt wieder der Grundsatz 'Oma wird es schon richten – und das möglichst gratis'. Dass diese Frauen mitten im Berufsleben stehen und selbst schon berufliche Nachteile durch Kindererziehungszeiten haben, blendet die Ministerin aus. Wenn man sich diese Situation für einen mitten im Berufsleben stehenden Mann vorstellt, wird schnell klar, wie absurd dieser Ansatz ist" so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV.

Für Alleinerziehende, deren minderjährige Kinder Eltern werden, ist es unmöglich, ohne finanzielle Absicherung Elternzeit für die Enkelkinder zu nehmen. Faktisch werden ausschließlich Großmütter diese Elternzeit in Anspruch nehmen. Sie sind die Verliererinnen in beruflicher und finanzieller Hinsicht. Minderjährige Elternschaft kann nicht privat geschultert werden. Diese Betreuungsaufgaben sind ebenso öffentliche Verantwortung wie  flexible Ausbildungsmöglichkeiten für minderjährige Mütter. Durch den Elternzeitanspruch würden erneut die finanziellen und beruflichen Risiken von Elternschaft privatisiert.

Der VAMV schlägt vor, Sonderregelungen für den Bezug von Elterngeld zu schaffen. Wenn Großeltern im Ausnahmefall Elternzeit nehmen, sollten sie auch einen Elterngeldanspruch erhalten. Der Anspruch sollte nicht auf Verwandte beschränkt werden, auch nahe stehende Vertrauenspersonen könnten im Einzelfall berechtigt sein. Zudem fordert der VAMV eine Anhebung des Mindestbetrags beim Elterngeld auf eine Existenz sichernde Höhe.

Die so genannten Partnermonate müssen Alleinerziehenden unabhängig vom Sorgerechtsstatus zur Verfügung stehen, nur das ist einem modernen Familienrecht angemessen.