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Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Familienentlastungsgesetzes


Berlin, 31. Oktober 2018. Anlässlich der Anhörung zum Familienentlastungsgesetz im Finanzausschuss des Bundestages am 5.11.2018 nimmt der VAMV zum Gesetzesentwurf Stellung. Grundsätzlich begrüßt der VAMV zwar, dass die Bundesregierung die staatliche Unterstützung für Familien mit Kindern verbessern möchte. Kritisch sieht der VAMV allerdings, dass die geplanten Verbesserungen nicht alle Familien erreichen werden, insbesondere Alleinerziehende werden wenig profitieren. 10 Euro mehr Kindergeld und ein höherer Kinderfreibetrag ab 2019 - bei den meisten Alleinerziehenden wird trotzdem nicht mehr Geld im Portmonee ankommen. Denn im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinkt der Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistung. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei all den Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen nicht an. Insgesamt bedauert der VAMV, dass der vorliegende Gesetzesentwurf lediglich das bestehende System des Familienleistungsausgleichs fortschreibt, statt den grundsätzlichen Reformbedarf anzugehen. Der VAMV plädiert für einen Systemwechsel raus aus dem Steuerrecht, weg von einer Förderung nach Familienform hin zu einer Kindergrundsicherung.

Die Stellungnahme des VAMV zum Gesetzentwurf eines Familienentlastungsgesetzes steht unten zum Download bereit.