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Daten und Fakten

100 Millionen weniger für Prozesskostenhilfe


Berlin, 15. Januar 2008

Was zu teuer ist wird eingespart. Unbemerkt von der Öffentlichkeit will der Bundestag ein Gesetz zur "Begrenzung der Prozesskostenhilfe" abstimmen. Dieses beinhaltet eine Gebühr von 50 Euro allein für die Beantragung der Prozesskostenhilfe (PKH). Begründet wird dies mit den zu hohen Kosten, die die PKH verursache, daher sollten die Betroffenen zukünftig stärker beteiligt werden. An Einsparungen versprechen sich die Bundesländer 100 Millionen Euro, erneut auf dem Rücken derer, die es am nötigsten haben. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) lehnt diesen Gesetzentwurf ab.

"Eine rein fiskalische Begründung, eine sozial unausgewogene Gebührenordnung und ein Maßstab, der eine gewisse Borniertheit vermuten lässt" so bewertet Edith Schwab, VAMV-Bundesvorsitzende und Fachanwältin für Familienrecht, den Gesetzentwurf.

Das Vorhaben beinhaltet einen neuen Ablehnungsgrund: Ein Antrag kann dann abgelehnt werden, wenn jemand, der keine PKH benötigt, kein Verfahren anstreben würde. Dies setzt voraus, dass die Lebenssituation vermögender und einkommensarmer Personen vergleichbar ist. "Wer annimmt, eine Rechtsverfolgung sei dann mutwillig, wenn eine vermögende Partei keinen Prozess anstreben würde, stellt die Verhältnisse auf den Kopf. Es liegt doch auf der Hand, dass 300 Euro für jemanden mit hohem Einkommen etwas anderes sind, als für jemanden, der auf Hartz-IV-Niveau lebt" so Edith Schwab weiter.

72 Prozent der bewilligten PKH-Fälle sind Familiensachen. Alleinerziehende sind also von dieser Einsparung in hohem Ausmaß betroffen. Wenn sie durch ein Verfahren finanzielle Vorteile erlangen, müssen sie diese direkt zur Rückzahlung der PKH aufwenden, auch wenn sie dadurch ALG-II-bedürftig werden. Es sei, so die Begründung, schließlich nicht Aufgabe der Prozesskostenhilfe, den Beteiligten ein Existenzminimum zu sichern.

Die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages wurde im November 2007 ohne Beteiligung der Familienverbände durchgeführt.