Aktuell haben wir keine Gelder mehr zur Verfügung. Alle Anträge, die nun eingehen, landen auf der Warteliste.

Wichtige Information zu den Anträgen

BITTE LESEN

Es wird nach einem sozialen Punktesystem entschieden. Dieses Punktesystem wenden alle Beantragungsstellen an.

Wer 2023 bereits einen Zuschuss erhalten hat, wird bei erneutem Antrag auf die Warteliste gesetzt. Vorerst werden Erstanträge oder Anträge von Familien, bei denen der letzte Zuschuss mindestens 1 Jahre her ist, berücksichtigt, dieses gilt auch für die Osterferien.
Wenn anschließend noch Gelder vorhanden sind, werden die Anträge der Warteliste bearbeitet.

Der Kontakt bei Bearbeitung und Klärung von Unklarheiten bzw. fehlende Unterlagen, werden ausschließlich per E-Mail bearbeitet, nicht per Telefon. Von daher bitten wir Euch unsere E-Mail-Adressen in Eurem E-Mail-Programm freizuschalten, da sie leider öfters als Spam angesehen werden. Schaut bitte auch in Eurem Spam-Ordner nach.

Bitte schickt die Anträge NICHT per Einschreiben an uns, sondern als Standardbrief oder per E-Mail. (Das Büro ist nicht immer besetzt und Einschreiben können deswegen nicht entgegengenommen und somit auch nicht bearbeitet werden)

Den Antrag bitte mindestens einen Monat vor Urlaubsantritt einreichen, damit ausreichend Zeit zur Bearbeitung und dem Klären von Unklarheiten ist.
Anträge, welche während oder nach dem Urlaub eingereicht werden, werden nicht angenommen.

Wir bitten Euch auch den Antrag und den Berechnungsbogen  komplett auszufüllen, auch wenn etwas doppelt abgefragt wird.
Bei nicht komplett ausgefüllten Formularen werden diese zurückgeschickt.

Nachdem die Genehmigung mit der Quartierbestätigung an Euch verschickt wurde, ist eine Änderung der Unterkunft oder Verlängerung des Urlaubes NICHT mehr möglich, wir bitten dieses zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass der Zuschuss sich nicht erhöhen wird, da zu diesem Zeitpunkt die Gelder für die Zuschüsse vergeben sind, es sei denn der Urlaub wurde verkürzt oder aber ein Familienmitglied ist nicht mitgefahren, dann verkürzt sich auch der Zuschuss.

Vielen Dank für Euer Verständnis.

Antragsunterlagen Familienerholungen

Bitte beide Formulare ausdrucken

Antragsunterlagen für den Landeszuschuss für Familienerholung 2024

-> Antragsformular Familienerholung (komplett ausfüllen und an uns zurück schicken)<-
-> Berechnungsbogen (komplett ausfüllen und an uns zurück schicken)<-

-> Richtlinien
 

Die Formulare können nach dem Download am PC ausgefüllt werden

Antragsformular und Berechnungsbogen ausdrucken und ausfüllen

 

Bitte mit den dazugehörigen Unterlagen einreichen, die Infos dazu sind im Antrag angegeben

Familienferienstätten / Jugendherbergen

Urlaube in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger sowie Jugendherbergen (DJH) werden extra bezuschusst.

-> Jugendherbergen (DJH)

-> Familienferienstätten gemeinnütziger Träger

 

Ansprechpartnerin

Für die Familienerholung sind wir erreichbar über

E-Mail: familienerholung(at)vamv-niedersachsen.de

und

Telefon: (0541) 2023886
Mobil: 0176/46783498

Bürozeiten:
Montag bis Freitag: 9.00 - 12.30 Uhr

Ansprechpartnerin: Judith Potdevin
Zur Information: Sollten Unterlagen fehlen, wird euch dies per Mail mitgeteilt. Bitte habt deshalb eure Mail (inkl. Spam-Ordner) im Blick. Danke